Mann wegen beharrlicher Verfolgung verurteilt

Ein 66-jähriger Pensionist ist wegen beharrlicher Verfolgung rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte zwischen Anfang September und Ende Oktober 2015 eine Ärztin mit obszönen Anrufen belästigt.

Laut Anklage hatte der Pensionist die 48-jährige Frau beim Baden in einem Swimmingpool am Nachbargrundstück beobachtet. Schließlich fand er die Telefonnummer der Frau heraus, die im Nachbarhaus gemeldet war und begann sie zu belästigen.

Fangschaltung überführte Pensionisten

Rund 50 Anrufe musste die Medizinerin über sich ergehen lassen, die infolge ihres Berufs das unentwegte Läuten nicht ignorieren konnte. Mittels einer Fangschaltung flog der 66-Jährige schließlich auf. „Warum machen’s so was?“, frage ihn Richter Gerald Wagner. „I waß net“, erwiderte der Angeklagte.

Er habe im vergangenen Sommer reichlich dem Alkohol zugesprochen. „Und was machen’s, wenn’s jetzt wieder a leicht bekleidete Frau sehen?“, wollte der Richter wissen. Da der 66-Jährige die Antwort schuldig blieb, antwortet Wagner an seiner statt: „Da geben’s a Ruh’!“ „I trink eh nur mehr Cola, Fanta und Almdudler“, bemerkte darauf der Angeklagte.

Ehefrau über Vorkommnissen ahnungslos

Zusätzlich zur Bewährungsstrafe muss der 66-Jährige der Ärztin 500 Euro bezahlen, ihr die Kosten für die Fangschaltung ersetzen und sich einer Psychotherapie bei der Männerberatung unterziehen. Bwährungshilfe wurde auf Ersuchen von Anwältin Silvia Vinkovits nicht angeordnet. „Seine Frau soll ja nichts erfahren von diesen Vorkommnissen“, stellte sie fest.

„Falsche“ Frau belästigt

Der Angeklagte wusste bis zur Verhandlung nicht, dass er die falsche Frau belästigt hatte. Bei der badenden Frau handelte es sich um die Ex-Frau des Mannes, dem das Grundstück samt Garten gehört. Seine jetzige Freundin - die Ärztin - dürfte sich mit ihrer Vorgängerin gut verstehen. Sie wusste, dass diese regelmäßig zum Schwimmen bzw. Abkühlen an ihrer alten Adresse vorbeischaute, und hatte dagegen keine Einwände.