Nach Urteil: Kindergärtnerin gekündigt

Jene Frau, die am Dienstag in Wien in einem Terrorprozess verurteilt worden ist, hat nun auch ihren Job als Kindergartenhelferin verloren. Der Betreiber der betreffenden Einrichtung hat sich von ihr getrennt

Die Magistratsabteilung 11 (Kinder, Jugend und Familie) habe den betroffenen Kindergarten sofort kontrolliert, teilte das Büro der zuständigen Stadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) am Mittwoch in einer Aussendung mit. Man sei dort über das Ausscheiden der Mitarbeiterin informiert worden. „Entgegen der Behauptungen von Oppositionsparteien, kontrolliert die Stadt genau und wird das auch weiterhin tun“, beteuerte Wehsely.

Die 18-jährige Tschetschenin ist von einem Geschworenensenat rechtskräftig zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Sie war im Juli 2014 auf dem Weg nach Syrien aufgegriffen worden, wo sie einen IS-Kämpfer heiraten wollte - mehr dazu in Ehe mit IS-Kämpfer geplant: 18-Jährige verurteilt.

Experte: Bedingte Strafe kann positiv sein

Der Islamismus-Experten Thomas Schmidinger sah im Ö1-Mittagsjournal in einer bedingten Strafe wie in diesem Fall „auch Positives“. Es müsse aber eine Betreuung nach dem Urteil geben. „Da sehe ich bei einer jungen Frau, die noch keine schweren Straftaten begangen hat, durchaus die Möglichkeit, dass man deradikalisierend wirken kann“, so Schmidinger.

Die Forderung nach einer Entlassung der Frau greife zu kurz, man sollte sich aber den Kindergarten jetzt sehr genau anschauen, sagte Schmidinger: „Wie der Kindergarten sonst mit dem Thema umgeht und ob vielleicht die Organisation, die den Kindergarten betreibt, etwas mit Radikalisierung der jungen Frau zu tun hat. Und man muss sich anschauen, was die Frau konkret mit den Kindern gemacht hat.“

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