Touristen vor Oper gewürgt: Einweisung

Ein 33-Jähriger, der im August vor der Staatsoper Touristen gewürgt hat und einen Engländer über ein Geländer stürzen wollte, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Mit dem Urteil folgte das Schwurgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Maßnahme sah das Schwurgericht aber bedingt nach. Ausschlaggebend dafür waren die Feststellungen des psychiatrischen Sachverständigen, der festhielt, dass sich der Gesundheitszustand des 33-Jährigen seit seiner Anhaltung wesentlich gebessert habe. Die medikamentöse Behandlung greife, der Mann, der an einer schizo-affektiven Psychose leidet, habe sich „stabilisiert“.

Im Hinblick darauf war nach Ansicht des Gerichts eine zeitlich unbefristete Einweisung nicht nötig, um den Betroffenen von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Er wird stattdessen in einer betreuten WG unter engmaschiger Kontrolle leben. Ihm wurden überdies die Weisungen erteilt, seine Therapie fortzusetzen, Alkohol zu meiden und das Gericht laufend über den Behandlungsfortgang zu informieren.

Engländer am Hals gepackt

Der Wiener war am 6. August 2015 vor der Staatsoper zunächst auf einen englischen Touristen losgegangen, den er mit beiden Händen am Hals packte, würgte und in Richtung einer Tiefgarage zerrte. Wie die Staatsanwältin ausführte, wollte er den Urlauber über ein Geländer 4,4 Meter in die Tiefe stürzen.

„Der konnte sich erst im letzten Moment befreien“, sagte die Anklägerin. Daraufhin wandte sich der Angreifer einer Frau zu, die er ebenfalls am Hals erfasste. „Er drückte immer fester zu. Er ließ erst los, als er ein Knacksen hörte. Er dachte, sie sei tot“, legte die Staatsanwältin dar.

„Er hat Jesus gespürt“, zitierte die Staatsanwältin die Aussage des 33-Jährigen aus einem Vernehmungsprotokoll. An einer anderen Stelle hieß es, der Betroffene habe sich für einen ägyptischen Pharao gehalten. „Er ist ein gefährlicher geistig abnormer Rechtsbrecher“, betonte die Anklagevertreterin.

Angeklagter war „in einer Art Raserei“

„Es geht mir gut. Ich bin gut eingestellt“, gab der 33-Jährige zu Protokoll. Während der inkriminierten Handlungen sei er „extremem emotionalen Druck ausgesetzt gewesen“, weil ihm jemand sein Geld und seinen Personalausweis gestohlen hätte. Er habe vor der Oper Personen um Kleingeld gebeten, um sich etwas zum Trinken kaufen zu können: „Mir kam vor, als ob sie mich respektlos behandeln. Deswegen bin ich ausgezuckt und ihnen an den Hals gegangen, was ich sehr bedaure.“ Er habe sich „in einer Art Raserei befunden“.

Die Verletzungen der angegriffenen Personen hielten sich in Grenzen. Laut Anklagebehörde wäre das Verhalten des Mannes aber jedenfalls als versuchter Mord zu werten gewesen, wenn bei ihm Zurechnungsfähigkeit gegeben gewesen wäre. Diese war laut Gerichtspsychiater nicht vorhanden. Der Sachverständige bescheinigte dem 33-Jährigen eine schizo-affektive Psychose, wobei erschwerend dazu kam, dass der Betroffene keine Krankheitseinsicht hatte und niemals behandelt wurde.

Erst nach seiner Anhaltung - er wurde unmittelbar nach den Attacken von der Polizei aufgegriffen und ins Otto-Wagner-Spital gebracht - bekam er Medikamente, auf die er „gut anspricht“, wie er nun dem Schwurgericht erklärte.