Leonies Eltern legen Berufung ein

Vorerst weiter auf freiem Fuß bleiben die Eltern der kleinen Leonie, jenem zweijährigen Mädchen, das nach einer „Strafdusche“ gestorben ist. Die Eltern reichten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein.

Der 28-jährige Vater war zu viereinhalb Jahren Haft, seine ehemalige Lebensgefährtin zu zwölf Monaten verurteilt worden - mehr dazu in Fall Leonie: 4,5 Jahre Haft für Vater.

Die beiden legten, wie Christina Salzborn, Sprecherin des Landesgerichts Wien, gegenüber „Wien heute“ sagte, Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die Urteile ein. Jetzt wandert der Fall zum Obersten Gerichtshof. Solange die Urteile nicht rechtskräftig sind, müssen die Angeklagten nicht in Haft.

Mädchen starb nach Dusche mit heißem Wasser

Die zweijährige Leonie war 2014 gestorben, nachdem sie ihr Vater mit brühend heißem Wasser abgeduscht hatte. Die Eltern wurden wegen Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen angeklagt - mehr dazu in Fall Leonie: Eltern werden angeklagt.