Gendarmenmörder: Suizid in Zelle

Der Gendarmenmörder Amyn Radawan Gindia hat in seiner Zelle in der Justizanstalt Josefstadt Suizid begangen. Laut seinem Anwalt Rudolf Mayer soll er schwer krank gewesen sein. Gindia wäre am Montag erneut vor Gericht gestanden.

Gindia war auf eigenen Wunsch in einem Einzelhaftraum untergebracht. „Er wurde von einem Psychologen betreut, es war keine Gefährdung zu erkennen“, sagte die Leiterin der Anstalt, Helene Pigl. „Man kann so etwas leider nicht ausschließen, man muss die Privatsphäre der Häftlinge wahren.“ Die genaue Todesursache soll nun eine Obduktion klären.

Laut dem Anwalt Gindias, Rudolf Mayer, war Gindia schwer krank: „Er hatte gesundheitliche Probleme. Bei der letzten Untersuchung dürfte etwas gefunden worden sein, was das Ganze noch verstärkt hat.“ Für Mayer war die Erkrankung der „Hauptgrund“ für den Suizid. Daneben habe Gindia auch Zweifel an der Geschworenengerichtsbarkeit gehabt: „Er hatte kein Vertrauen und hat befürchtet, dass die ihn als zweifachen Mörder einfach wegsperren.“

Nächster Prozess war am Montag geplant

Der 48-Jährige hätte am kommenden Montag nach einer Schießerei bei einem Einbruch erneut vor Gericht stehen sollen. Die Anklage lautete auf versuchten Mord. Der 48-Jährige hätte im Fall eines Schuldspruchs der erste Angeklagte nach Jack Unterweger sein können, der aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe bedingt entlassen wurde, danach wieder straffällig wird und dafür ein zweites Mal lebenslang kassiert.

2014 bedingt aus Haft entlassen

Gindia war im März 1992 von einem Wiener Schwurgericht wegen Doppelmordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte 1987 einen türkischen Waffenschieber bei Hagenbrunn (Bezirk Korneuburg) in einen Hinterhalt gelockt und erschossen. 1989 tötete er in Maria Lanzendorf (Bezirk Wien-Umgebung) einen 33-jährigen Gendarmen mit zwei Kopfschüssen, der Gindia im Zuge einer Fahndung nach Einbrechern einer Personenkontrolle unterziehen wollte.

Nachdem er über 24 Jahre in der Justizanstalt Krems-Stein abgesessen hatte, wurde Gindia im November 2014 bedingt entlassen. Drei Monate später lieferte sich der 48-Jährige nach einem gescheiterten Einbruch in einem Shoppingcenter in Floridsdorf ein regelrechtes Feuergefecht mit der Polizei.

Gindia wurde dabei von drei Projektilen aus den Dienstwaffen der Polizei getroffen und dabei schwer, aber nicht akut lebensbedrohlich verletzt. Rechtsanwalt Rudolf Mayer, der Gindia vertreten hätte sollen, ging davon aus, dass der „ausgezeichnete Schütze“ Gindia gezielt keinen Polizisten traf, um die Polizisten dazu zu bringen, ihn zu erschießen. Motiv: Gindia habe den Widerruf seiner bedingten Entlassung befürchtet und nicht bis zu seinem Lebensende im Gefängnis verschwinden wollen.