Drogendealer: Justiz rüstet sich für neues Gesetz

Am Mittwoch tritt die Novelle des Suchtmittelgesetzes in Kraft. Für Dealen im öffentlichen Raum drohen künftig bis zu zwei Jahre Haft. Die Justiz sieht sich gerüstet - mit zusätzlichen Staatsanwälten, Richtern und Haftplätzen.

Die zuständigen Dienststellen sind auf „massive Einsätze insbesondere gegen den Drogenhandel vorbereitet“, hieß es in einer Aussendung am Montag. In der Justizanstalt (JA) Josefstadt wurde Vorsorge für zusätzlich benötigte Haftplätze getroffen. „Wir müssen in Mehrpersonenhafträumen mehr Betten aufstellen“, sagte Oberst Peter Hofkirchner.

200 Festnahmen am ersten Tag

Dem Vernehmen nach wird mit bis zu 200 zusätzlichen Festgenommenen in den ersten 24 Stunden nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle gerechnet. „Keiner weiß, was konkret auf uns zukommt“, betonte dazu Hofkirchner. Am Montag saßen 1.106 Personen in der Justizanstalt - ausgelegt ist das Gefängnis für 990 Personen. „Wir werden beginnend mit heute noch einige Strafgefangene absiedeln, um freie Plätze zu lukrieren“, erklärte Hofkirchner.

Thaliastraße

ORF/Rieger

Natürlich wäre „mehr Personal der Sache dienlicher“, sagte der stellvertretende Leiter der Justizanstalt. Um die „außerordentliche Belastung abzufedern“, werde in einem ersten Schritt das Personal „intern umgeschichtet“, aufschiebbare Tätigkeiten würden verschoben. Darüber hinausgehender Personalaufwand soll mit „Mehrleistungen“ - also Überstunden - abgedeckt werden.

Zusätzliche Polizisten und Staatsanwälte

Bei der Staatsanwaltschaft Wien und dem Landesgericht für Strafsachen werden die Journaldienste bzw. Rufbereitschaften verstärkt. Aktuell haben täglich drei Journalstaatsanwälte Dienst, diese werden mit zwei weiteren aufgestockt, sagte Behördensprecherin Nina Bussek. Beim Gericht war es bisher so, dass es an Wochentagen einen und an Wochenenden zwei Journalrichter gab. Nun werden jeden Tag drei weitere Personen Rufbereitschaft haben, sagte Gerichtssprecherin Christina Salzborn.

Außerdem wurden in den jeweiligen Dienststellen spezielle Kontaktstellen eingerichtet, die sich laufend innerhalb der Justiz und mit den zuständigen Polizeidienststellen abstimmen. Die Polizei ist bereits seit knapp zehn Tagen im verstärkten Einsatz, monatlich soll die Exekutive bis zu 25.000 Stunden mehr arbeiten, um Suchtgiftdealern das Handwerk zu legen. Es wurde auf bis zu 200 Polizisten zusätzlich im Außendienst aufgestockt, hauptsächlich an den Hotspots entlang der U-Bahn-Linie 6 und am Praterstern.

„Natürlich muss man auf die neue Situation reagieren“, sagte Harald Segall, SPÖ-Gewerkschafter und Vorsitzender der Personalvertretung der Wiener Polizei. Mehr Personal fordere man seit Jahren. „Wir sind gerade in Verhandlungen zu einer vernünftigen Lösung mit dem Dienstgeber“, sagte Segall.

Gesetzesnovelle ließ Kriminalität steigen

Nach Kritik an einer offenbar missglückten gesetzlichen Regelung - erst mit Jahresbeginn war die Strafprozessordnung (StPO) novelliert worden, was im Bereich der Suchtgiftkriminalität in Wien ein deutliches Anschwellen des für jedermann sichtbaren Dealens auf offener Straße zur Folge hatte - tritt am Mittwoch ein neu geschaffener Tatbestand in Kraft.

Thaliastraße

ORF/Rieger

Er umfasst den Suchtmittelhandel im gesamten öffentlichen Raum (Verkehrsmittel, Haltestationen, Straßenverkehr, öffentliche Gebäude etc.) und auch an anderen Orten, wenn das Verhalten durch unmittelbare Wahrnehmung dazu geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen (beispielsweise bei Verlagerung in Stiegenhäuser). Jede Person, die künftig an einem dieser Orte mit Suchtmitteln handelt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

Drogendealer kaum in U-Haft

Die Neuregelung der Gewerbsmäßigkeit im Zuge der Reform der StPO hatte Anfang 2016 dazu geführt, dass Drogenhändler nur noch schwer in Untersuchungshaft genommen werden konnten. U-Haft darf nur von einem Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängt werden. Dafür müssen ein dringender Tatverdacht und einer der Haftgründe - Flucht-, Verdunkelungs- oder Tatbegehungsgefahr - vorliegen.

Dazu muss immer die Verhältnismäßigkeit geprüft und geklärt werden, ob die zu erwartende Strafe oder die Bedeutung der Tat im Verhältnis mit dem Grundrechtseingriff der Freiheitsentziehung steht.

Links: