Wien will Vergnügungssteuer abschaffen

Wien soll als erstes Bundesland die Lustbarkeitsabgabe streichen, berichtet die „Presse“. Die Stadt würde damit einer Forderung der Wirtschaft nachkommen. Mit dem Spielautomatenverbot sind die Einnahmen stark gesunken.

In Österreich wird etwa für Vorführungen von Telepathie, für Dartanlagen und bei Tanzveranstaltungen eine Lustbarkeitsabgabe eingehoben, die Vergnügungssteuer. Die rot-grüne Stadtregierung verhandelt gerade darüber, diese Steuer ersatzlos abzuschaffen.

„Ich finde es völlig unsinnig, Vergnügen zu besteuern“, sagte dazu der grüne Wirtschaftssprecher Peter Kraus und sprach sich für eine Abschaffung aus. „Es handelt sich nicht nur um eine finanzielle, sondern vor allem um eine bürokratische Erschwernis für kleine Wirtschaftstreibende“, so Kraus.

Baldiges Aus für Tanzsteuer und Co.?

Als Beispiel nannte Kraus die Tanzsteuer: Für alle Lokale, die mehr als 200 Menschen fassen, wird diese Steuer schlagend. Fast jedes Lokal in den Gürtelbögen ist etwa davon betroffen. In jenen Lokalen, die Eintritt verlangen, werden 15 Prozent vom Eintrittskartenpreis eingehoben – und zwar unabhängig davon, ob Gewinne oder Verluste gemacht wurden. Dazu müssen die Eintrittskarten dem Magistrat vorgelegt werden, diese werden dann amtlich gekennzeichnet.

Wer keinen Eintritt verlangt, wird nach Quadratmeterzahl mit einer Pauschale eingestuft. Tanzsteuer muss übrigens nicht nur zahlen, wer offiziell eine Veranstaltung ankündigt – es reicht tatsächlich, wenn Gäste zur Musik tanzen. „Das ist gerade für die in Wien in den letzten Jahren entstehende Clubkultur mehr als lästig“, sagte Kraus.

Tanzen

Vienna Summerbreak

Tanzen Menschen zu Musik, wird die Tanzsteuer fällig

Stadt lässt alle Steuern prüfen

Im Büro der zuständigen Wirtschaftsstadträtin Renate Brauner (SPÖ) gab man sich noch bedeckt. Man wolle zuerst wie im Koalitionsabkommen vereinbart alle Gebühren, Steuern und Abgaben der Stadt im Paket prüfen und darum noch keine Einzelforderungen öffentlich diskutieren.

Im Koalitionspapier wurde vereinbart, Steuern unternehmerfreundlicher gestalten zu wollen – eine erste Bilanz der Verhandlungen wird noch vor der Sommerpause erwartet. Auch wenn man sich dazu also noch nicht offiziell äußern will: Aus Verhandlerkreisen ist zu hören, dass die SPÖ der Abschaffung durchaus etwas abgewinnen könne.

Steuer bringt kaum mehr Einnahmen

Ein Grund dafür ist wohl auch, dass mit dem Verbot des kleinen Glücksspiels mit Ende 2014 der Löwenanteil der Vergnügungssteuer weggefallen ist. Während 2014 noch 52,2 Millionen Euro durch die Lustbarkeitsabgabe eingehoben wurden, waren es 2015 nur noch 7,9 Millionen Euro.

Davon wurde der größte Brocken von 5,6 Millionen Euro mit Publikumstanz eingenommen. Der Videoverleih brachte 199.000 Euro, Filmvorführungen brachten 92.000 Euro und Peepshows 159.000 Euro. Für Ausstellungen wurden 307.000 Euro eingenommen, sportliche Wettkämpfe brachten 333.000 Euro, Spiel- und Musikautomaten 310.000 Euro. „Der Verwaltungsaufwand für diese Summen kostet quasi mehr, als die Einnahmen bringen“, sagte Kraus. Das bestätigte zuletzt auch der Stadtrechnungshof. „Das ist für alle nur mehr mühsam“, so Kraus.

Wirtschaft fordert Abschaffung

Mit einer Abschaffung würde die Stadt vielen kleinen Eventveranstaltern und der Wirtschaft wohl eine große Freude machen. Denn die Streichung der Abgabe wird von Vertretern der Wirtschaft seit Jahren immer wieder gefordert. Erst Ende Mai brachte der ÖVP-Wirtschaftsbund im Wirtschaftparlament einen Antrag zur Abschaffung ein. Dieser wurde von allen Fraktionen angenommen. Die Wirtschaftskammer Wien sprach sich somit einstimmig für die ersatzlose Streichung aus.

Vergnügungssteuer ist Ländersache

Die Vergnügungssteuer ist keine Bundes-, sondern eine Länderabgabe. Sowohl Definition wie Festlegung des Steuersatzes liegen wiederum in der Entscheidungskompetenz der Gemeinden - mehr dazu in Lustbarkeiten sind Gemeindesache (news.ORF.at).

Link: