Franz-West-Nachlass: Stiftungsvorstand abberufen

Im Streit um den Nachlass des 2012 verstorbenen Künstlers Franz West hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) den Vorstand der Franz West Privatstiftung, die über den Nachlass verfügt, abberufen. Das berichtet der „Kurier“ am Samstag.

Hintergrund seien umstrittene Gehaltszahlungen im Wert von mehreren Hunderttausend Euro. Die drei Vorstände haben sich demnach selbst zu Geschäftsführern der Tochtergesellschaft „Franz West Werknutzungs GmbH“ bestellt, in die Erträge aus der Verwertung von West-Werken flossen.

Mehr als 500.000 Euro Gehalt sollen sie sich 2012 innerhalb von knapp fünf Monaten ausbezahlt haben. 2013 seien zudem mehr als 800.000 Euro an vier „Angestellte“ gezahlt worden - ein genehmigungspflichtiges Insich-Geschäft, befand das OLG, dessen Urteil nicht rechtskräftig ist.

Witwe stellte Antrag auf Abberufung

Den Antrag auf Abberufung der Vorstände hatte noch Wests Witwe Tamuna Sirbiladze gestellt, die im März verstarb. West, einer der bedeutendsten Künstler Österreichs, der mit seinen Skulpturen oft zwischen Kunst und Alltagsgegenstand changierte, war im Sommer 2012 im Alter von 65 Jahren verstorben.

Kurz zuvor wurde eine Stiftung gegründet, der West seinen Nachlass übertrug. Sowohl das 2000 gegründete Archiv Franz West als auch dessen Familie gaben in der Folge an, dass der Künstler zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr geschäftsfähig gewesen sei - mehr dazu in Franz-West-Nachlass: Archiv klagt mit Erfolg.