Meinl Bank: Gericht hebt FMA-Bescheid auf

Im Streit mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Meinl Bank einen Erfolg vor Gericht erzielt. Das Bundesverwaltungsgericht hob erneut einen FMA-Bescheid auf, der Peter Weinzierl als Bankchef und Aufsichtsrat abberufen hatte.

Die Bank hatte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Bescheid eingelegt. Weinzierl trat am Montag, am Ende der Achtwochenfrist zur Abberufung von seinem Amt als Aufsichtsrat zurück. Seinen Posten will er nun aber trotz der Bescheidaufhebung nicht mehr. „Ich werde die Bank unterstützen, wenn gewünscht, aber nicht mehr in einer Organfunktion“, sagte Weinzierl am Dienstag zur APA.

Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl

APA / Herbert Pfarrhofer

Peter Weinzierl will in der Meinl Bank keinen Posten mehr

Weinzierl kritisierte erneut die Vorgehensweise der FMA, seine „Fit-&-proper“-Eigenschaften als Bankvorstand wie persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung in Zweifel zu ziehen. Die FMA habe nun zum dritten Mal vor Gericht nicht recht bekommen. Weinzierl ziehe nun Schadenersatzforderungen gegen die FMA in Betracht.

FMA kann neuen Bescheid erstellen

Das Bundesverwaltungsgericht hält der FMA vor, dass es an „entscheidenden Schritten für die Klärung des rechtlich relevanten Sachverhaltes mangelt“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Die FMA kann nach der Aufhebung nun einen neuen Bescheid erstellen.

Weinzierl trat im Dezember 2015 als Vorstandsmitglied der Meinl Bank zurück - mehr dazu in Peter Weinzierl verlässt Meinl Bank. Die FMA hatte dem Vorstand unter anderem Verstöße gegen Vorschriften zur Geldwäscheprävention und andere Sorgfaltswidrigkeiten vorgeworfen und ihn wegen Unzuverlässigkeit absetzen wollen. Zwar hatte das Bundesverwaltungsgericht den Bescheid schon damals aus Formalgründen gekippt, Weinzierl wechselte aber zu Jahresende von sich aus in den Aufsichtsrat.