Zwei Jahre Haft für „Beziehungsschwindler“

Ein 46-jähriger Mann ist heute am Wiener Straflandesgericht - nicht rechtskräftig - zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Er soll mehreren Frauen eine Beziehung vorgespielt und ihnen so insgesamt 51.000 Euro herausgelockt haben.

Das Urteil lautete auf schweren, gewerbsmäßigen Betrug. Während der Angeklagte die Strafe annahm, gab die Staatsanwaltschaft am Dienstag keine Erklärung ab. Der Mann lernte seine Opfer über Internetplattformen kennen. Dort stellte er sich als Robert, Gerhard oder Werner vor, hieß in Wahrheit jedoch Josef.

Der 46-Jährige erzählte ihnen, dass er Sanitäter beim Roten Kreuz bzw. Operationsgehilfe im Wiener AKH sei, weswegen er oft Nachtdienste schieben müsse. Der wegen einer schweren Herzkrankheit frühpensionierte Steinmetz verdiente seinen Lebensunterhalt im wahren Leben mit Pizzaausliefern und Arbeiten in einem Schnitzelhaus.

Mit Geld Spielsucht finanziert

Seine Opfer glaubten an eine feste Beziehung mit dem Mann, der längst verheiratet war, und zahlten ihm hohe Beträge. Der Mann brachte die Frauen unter anderem dazu, in ihrem Namen Handyverträge abzuschließen. Eine Wienerin schloss beispielsweise zwölf derartige Verträge ab. „Ich hab gesagt, dass in meiner Wohnung mit meinem Anbieter kein Empfang ist“, erklärte der Beschuldigte vor Gericht. Weitere Handys sind dann zu Bruch gegangen, in Wahrheit habe er die Mobiltelefone sofort wieder verkauft, um seine Spielsucht zu finanzieren.

Opfer und Angeklagter nun offenbar ein Paar

Eine erstaunliche Wendung gab es dann am Dienstag vor Gericht. Sein letztes Opfer, eine 57-jährige Frau, relativierte in der Verhandlung plötzlich ihre Aussage. Der Mann habe ihr nicht nur über 5.000 Euro für angebliche Reisen und die Anzahlung für ein Leasingauto herausgelockt - er habe ihr von dem Geld auch ein Geburtstagsgeschenk gekauft und sie zum Essen eingeladen.

Sie sei nun die Lebensgefährtin des Angeklagten und habe ihm das herausgelockte Geld „ja gerne gegeben“. „Aber Sie haben ihn doch Anfang April angezeigt“, sagte die Richterin dazu. - „Ja, was macht man nicht alles im ersten Zorn.“ Die Frau kam auch für die Teilbeträge der Schadenswiedergutmachung der anderen Opfer auf, die vor der Verhandlung von ihrem Konto überwiesen wurden.

Erster Prozess bereits im Mai

Der Angeklagte stand wegen dieser Betrugsfälle bereits im Mai vor Gericht. Am Ende fällte die Richterin jedoch ein Unzuständigkeitsurteil, weil der Gesamtschaden mehr als 50.000 Euro ausmacht. Damit fiel die Strafsache in die Zuständigkeit eines Schöffengerichts.