Polizei muss Wettautomaten zurückgeben

Bei Großrazzien sind im vergangenen Jahr auch zahlreiche Sportwettautomaten beschlagnahmt worden. Jetzt müssen die Geräte an einen Betreiber zurückgegeben werden. Die Stadt kündigte an, gegen weitere Rückgaben zu berufen.

Stefan Gneth von „Sportwetten live“ hat sich bereits acht seiner insgesamt über 30 bei Razzien im vergangenen Jahr beschlagnahmten Sportwettautomaten aus einer Lagerhalle der Polizei jenseits der Donau abholen können. Denn er hat gegen die Beschlagnahmung der Wettgeräte geklagt und vom Wiener Verwaltungsgericht Recht bekommen.

Bei Razzien der Polizei im vergangenen Jahr wurden nicht nur zahlreiche illegale so genannte „einarmige Banditen“, sondern auch Sportwettautomaten beschlagnahmt. „Wir waren eigentlich von Anfang an sicher, dass das rechtswidrig war und wir die Geräte irgendwann sowieso zurückbekommen“, so Gneth im „Wien heute“-Interview.

Wettautomaten Rückgabe

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Insgesamt kann sich der Betreiber über 30 Automaten zurückholen

Verwaltungsgericht hob Beschlagnahmung auf

Grundlage für die Rückgabe der Sportwettgeräte ist ein rechtskräftiges Urteil des Wiener Verwaltungsgerichtes. Darin wird der Strafbescheid gegen das Unternehmen aufgehoben: „Die MA 36 hat behauptet, dass eine Genehmigung für das Aufstellen von Wettautomaten notwendig ist. Das Gericht hat jetzt festgestellt, dass die gesetzliche Grundlage dafür gefehlt hat“, so Helmut Kafka vom Automatenverband.

Denn bei den Wettautomaten handle es sich nicht um das verbotene Kleine Glücksspiel, sondern vielmehr um die „gewerbsmäßige Vermittlung von Wettkunden (an Buchmacher)“, wie es in der Entscheidung heißt - und die ist laut Gericht nicht verboten. Dennoch wurden zahlreiche Automaten beschlagnahmt - mehr dazu in Livesportwetten: 244 Geräte beschlagnahmt .

Stadt will gegen Rückgabe berufen

Von der Polizei wollte sich gegenüber „Wien heute“ niemand zur Rückgabe der Geräte äußern. Die zuständige Magistratsabteilung 36 spricht davon, das die „Beschlagnahme der Geräte aus formal-juristischen Gründen nicht aufrecht erhalten werden konnte“. Die Beschlagnahmung vor einem Jahr sei aber „nicht rechtswidrig“ gewesen, wurde dort betont.

Betreiber bekommen Wettautomaten zurück

Nach der Beschlagnahmung durch die Polizei, bekommt nun der erste Betreiber seine Automaten zurück. Er hatte geklagt.

Die Stadt will jedenfalls gegen mögliche weitere Rückgabeforderungen berufen: „Sollte das Landesverwaltungsgericht - wie im Fall der von der Polizei beschlagnahmten und nun acht retournierten Geräte - nur eine Geldstrafe für die illegal aufgestellten Geräte verhängen, dann wird die Stadt das zuständige Höchstgericht anrufen“, kündigte die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) am Samstag per Aussendung an. Laut Auskünften der Stadt sei die Beschlagnahme bereits in 108 Fällen rechtskräftig, 29 Beschlagnahme-Verfahren würden noch laufen.

Wettautomaten Rückgabe

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Ob die Automaten wieder aufgestellt werden können, ist unklar

Neue Genehmigungen für Aufstellung erforderlich

Der Automatenverband rechnet jetzt allerdings damit, dass sich weitere 20 Unternehmer ihre mehr als 200 Sportwettautomaten abholen wollen könnten. Zusätzlich könnten Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe drohen. Allerdings: Ob die Automaten wieder aufgestellt werden dürfen und können, ist unklar. Denn seit dem vergangenen Jahr hat die Stadt Wien auch die Bestimmungen für Sportwetten verschärft - mehr dazu in Live-Wetten vor dem Aus.

Die Betreiber bräuchten also neue Genehmigungen und müssen eine Vergnügungssteuer im Ausmaß von 350 Euro entrichten. „Bei vielen wird sich das wirtschaftlich nicht mehr rechnen“, sagte Kafka. Die ausgefolgten Automaten von Stefan Gneth kommen deshalb erst einmal in ein Lager. „Ich mache auch dem einzelnen Beamten keinen Vorwurf, die müssen das ausführen, was angeordnet wird. Aber wir bleiben da auf der Strecke, ein Familienbetrieb, das ist mehr als grauslich“, so Gneth.

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