Nachzahlung für Parov Stelar, weil Fans tanzten
Am 1. Juli 2011 trat der österreichische DJ und Produzent Parov Stelar mit seiner Band und anderen Gruppen in der Rinderhalle in Neu Marx im dritten Bezirk auf. Wie der „Kurier“ berichtet, war ein Revisionsbeamter der Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) bei der Veranstaltung im Einsatz.
Dieser kam zum Schluss, dass das Publikum bei der Band, die nach Parov Stelar spielte, zur Musik tanzte. Aus diesem Grund stufte er die Veranstaltung nicht mehr als Konzert, sondern als Tanzveranstaltung ein. Die Magistratsabteilung forderte daher nachträglich die Vergnügungssteuer in der Höhe von rund 8.000 Euro zuzüglich Verspätungszuschlag und Säumniszuschlag ein. Parov Stelars Management, die Entertainment Quarter GmbH, legte Berufung ein.
APA / Georg Hochmuth
Parov Stelar: „Grenzt an Schikane“
„Es ist an sich skurril, dass Vergnügen besteuert wird. Aber wenn ein Beamter sagt: ,Ihr müsst nur so spielen, dass niemand tanzt, dann habt ihr kein Problem‘, grenzt das an Schikane“, wird Parov Stelar, der bürgerlich Marcus Füreder heißt, im „Kurier“ zitiert.
Vergangene Woche wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde als unbegründet ab, da es eben Publikumstanz gegeben hätte, und verpflichtete die Entertainment Quartier GmbH zur Nachzahlung. Inklusive Gerichts- und Anwaltskosten beträgt der finanzielle Schaden für Parov Stelars Management rund 18.000 Euro. Im Büro der zuständigen Stadträtin Renate Brauner (SPÖ) sieht man die Arbeit der Behörde durch das Urteil bestätigt.
Wirtschaftsbund und ÖVP gegen Vergnügungssteuer
Bisher wurde laut „Kurier“ kein anderes Konzert von Parov Stelar davor oder danach (selbst in der Rinderhalle in Neu Marx) als Tanz gesehen. Der Wirtschaftsbund und die Junge ÖVP starteten zu Sommerbeginn eine Kampagne zur Abschaffung der Vergnügungssteuer - und sehen sich im aktuellen Fall in ihrer Forderung bestätigt. Im Herbst soll es eine Entscheidung der rot-grünen Stadtregierung geben - mehr dazu in Vergnügungssteuer in Wien vor Aus.