33 Monate teilbedingt für Rumpold

Im Wiener Straflandesgericht ist am Dienstag das Strafausmaß für Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführer Gernot Rumpold im Telekom-III-Prozess festgelegt worden. Statt drei Jahren unbedingter Haft erhielt er 33 Monate teilbedingte Haft.

„Die Tat ist begangen, das Urteil ist gefällt“, reagierte Rumpold nach der Verhandlung gelassen. Und weiter: „Das Urteil ist glaube ich angemessen.“ Elf Monate unbedingte Haft, 22 Monate bedingte Haft, nicht rechtskräftig: Mit diesem Ergebnis ist am Dienstag für den ehemaligen FPÖ-Bundesgeschäftsführer und -werber sein Straffestsetzungs-Termin im sogenannten Telekom III-Verfahren im Wiener Straflandesgericht zu Ende gegangen.

Keine Arbeitslose, drei Millionen Schulden

Bei der Strafbemessung wurden neben dem langen Wohlverhalten Rumpolds und der langen Verfahrensdauer die „privaten und wirtschaftlichen Folgen“ für den 58-Jährigen mildernd berücksichtigt, wie Richter Wolfgang Etl darlegte. Rumpold ist seit 1. August beim AMS als Arbeitssuchender gemeldet. Zugleich hat er um bedarfsorientierte Mindestsicherung angesucht, wie er zuvor offenbart hatte.

„Ich war zu lange selbstständig. Ich bekomme keine Arbeitslose“, so Rumpold, als sich der Richter nach seiner finanziellen Lage erkundigt hatte. Zu seinen Vermögensverhältnissen gab er an: „Kein Einkommen, kein Vermögen. Ich bin in Privatinsolvenz.“ Seine Schulden bezifferte Rumpold mit drei Millionen Euro.

Gernot Rumpold im Straflandesgericht

APA/Herbert Neubauer

Gernot Rumpold im Straflandesgericht

Antrag auf Fußfessel „Zukunftsmusik“

Mit der am Ende verhängten Strafe war Rumpold einverstanden. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Markus Singer verzichtete er auf Rechtsmittel. Die 33 Monate teilbedingt sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Michael Radasztics gab hinsichtlich der ausgesprochenen Strafe vorerst keine Erklärung ab.

Auf die Frage von Journalisten, ob Rumpold für den unbedingt ausgesprochenen Strafteil die Fußfessel beantragen wird, gab es keine eindeutige Antwort. „Das ist Zukunftsmusik“, hielt sich Verteidiger Markus Singer bedeckt. „Wir lassen das Urteil erst ein Mal sitzen. Im wahrsten Sinn des Wortes“, feixte Rumpold, der einen aufgeräumt-entspannten Eindruck hinterließ.

Schuldspruch wegen Untreue

In dem Verfahren war es um eine Zahlung von 600.000 Euro gegangen, die Rumpold im Frühjahr 2004 als Geschäftsführer seiner Werbeagentur „mediaConnection“ von der Telekom Austria (TA) auf Basis einer Scheinrechnung ohne Erbringen einer entsprechenden werthaltigen Leistung entgegengenommen hatte. Den Betrag verwendete er zur Gegenverrechnung offener Forderungen mit der FPÖ.

Den rechtskräftigen gerichtlichen Feststellungen zufolge hatten der damalige TA-Vorstand Rudolf Fischer und ein TA-Prokurist den inkriminierten Geldfluss von 600.000 Euro auf Wunsch des 2008 verstorbenen Kärntner Landeshauptmanns und „starken Mannes“ der FPÖ, Jörg Haider, in die Wege geleitet. Primärer Zweck der Zahlung war es demnach, „Doktor Haider zufriedenzustellen“. Fischer konnte sich seiner Darstellung zufolge Haiders Wunsch, die Finanzen der FPÖ mit einem „Scheinauftrag“ an Rumpolds Agentur aufzubessern, nicht entziehen. Er befürchtete ansonsten Nachteile für die TA.

Den dafür ergangenen Schuldspruch wegen Untreue als Beteiligter hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits Ende November 2015 bestätigt. Aus formalen Gründen war nur mehr die Strafe neu festzusetzen.

Peter Hochegger vor Gericht erwartet

Ebenfalls heute soll auch das Strafausmaß für den Ex-Lobbyisten Peter Hochegger bekannt gegeben werden - mehr dazu in Peter Hochegger in U-Haft.