Panne am Flughafen: VKI klagsbereit

Nachdem am Sonntag tausende Passagiere am Flughafen Wien-Schwechat gestrandet sind, können sich Betroffene nun an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) wenden. Dieser ist auch bereit, Musterprozesse zu führen.

Wegen technischer Probleme ist es seit Sonntagnachmittag zu Chaos am Flughafen Schwechat gekommen. Bis Mitternacht fielen 63 Flüge aus, etwa 3.000 Passagiere waren davon betroffen - mehr dazu in IT-Probleme: Dutzende Flüge ausgefallen (noe.ORF.at). Mittlerweile hat sich die Lage wieder normalisiert, die Austrian Airlines (AUA) sind wieder planmäßig unterwegs - mehr dazu in AUA wieder mit normalem Flugplan (wien.ORF.at).

Ob die betroffenen Passagiere Anspruch auf Schadenersatz haben, ist laut VKI unkar. „In diesem Fall ist es ein bisschen fraglich, ob der Datenfehler der Fluglinie noch soweit zuzurechnen, dass sie diese Ausgleichsleistung zahlen muss. Wir würden dazu auch Musterprozesse führen, um die Frage zu klären. Wir würden in diesen Fällen auch klagen, wenn die Fluglinien das anders sehen“, sagt VKI-Expertin Maria Ecker im „Wien heute“-Studiogespräch.

Flughafen-Chaos: Wer zahlt?

Wer kommt für den Schaden auf? Maria Ecker vom VKI im Interview mit „Wien heute“-Moderator Patrick Budgen.

Schadenersatz beträgt maximal 600 Euro

Fest steht, dass jeder Flugreisende ab einer Verspätung von zwei Stunden Ansprüche gegenüber der Fluglinie stellen kann. „Also jeder Flugreisende hat Anspruch auf Betreuungsleistungen, das heißt die Fluglinie muss Mahlzeiten und Getränke zur Verfügung stellen. Man hätte auch Anspruch auf zwei Telefonate, zwei E-Mails oder sogar zwei Faxe“, sagte Ecker. Wenn eine Übernachtung notwendig werde, müsse die Fluglinie diese in einem Hotel zur Verfügung stellen und auch für den Hin- und Rücktransport zum Flughafen sorgen.

„Wenn die Fluglinie das nicht organisieren kann und man besorgt sich selbst ein Hotel, ist es ganz wichtig sich Rechnungen aufzubewahren, auch Restaurantrechnungen. Die muss man dann gegenüber der Fluglinie geltend machen“, rät Ecker. Ganz wichtig sei es die Fluglinie mit einem eingeschrieben Brief anzuschreiben und die Rechnungen in Kopie dazu zulegen. „Und man sollte gleich noch sagen ‚Ich denke, ich habe Anspruch auf Schadenersatz‘. Dieser beträgt maximal 600 Euro“, sagt Ecker.

Grund für Chaos am Flughafen ungeklärt

Grund für das Chaos am Flughafen Wien-Schwechat war ein IT-Problem. Was das Problem ausgelöst hat, ist noch immer unklar.

„Betroffenen können sich bei uns melden“

Wenn eine Pauschalreise gebucht wurde, sollen sich Betroffene laut Ecker an den Reiseveranstalter wenden. „Der ist verantwortlich für eine reibungslose Pauschalreise. Wenn ein Teil wegfällt hat man Anspruch auf Reisepreisminderung. Die muss man gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen“, so Ecker. Abschließend meinte die VKI-Expertin: „Alle Betroffenen können sich bei uns melden. Bei Problemen helfen wir gerne weiter.“

Link: