Prozess Rainer gegen Stadt: Kein Urteil

Der vom Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) nicht verlängerte Lungenfacharzt Gernot Rainer will vor Gericht ein unbefristetes Dienstverhältnis erstreiten. Der Prozess wurde heute fortgesetzt, Urteil gibt es noch keines.

Einmal mehr ging es am Wiener Arbeits- und Sozialgericht u.a. darum zu ergründen, ob Rainers Nicht-Verlängerung mit seiner Gewerkschaftstätigkeit zu tun hatte. Ein Antrag auf die Übernahme in ein Dauerdienstverhältnis war im Februar bekanntlich durch die im KAV angesiedelte und dafür zuständige Dauervertragskommission abgelehnt worden - mehr dazu in Prozess Arzt gegen Stadt vertagt.

Rainer Prozess Fortsetzung

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Im Arbeitsgericht wurde der Prozess Stadt gegen Gernot Rainer fortgesetzt

Rainer: Diskriminierung aufgrund Gewerkschaft

Ausschlaggebend dafür war, dass Rainer von seinem Abteilungsleiter Otto Burghuber - er war bereits im Juli als Zeuge vor Gericht erschienen - in der Mitarbeiterbeurteilung in den Punkten „Identifikation mit den Gesamtinteressen der Stadt“ bzw. der Dienststelle negativ bewertet wurde.

Rainer ortet Diskriminierung wegen seiner kritischen Haltung gegenüber dem KAV, die sich nicht zuletzt in seiner führenden Tätigkeit bei der Ärztevertretung „Asklepios“ manifestierte. Inzwischen hat der KAV jedenfalls beschlossen, den Bewertungskatralog für Mitarbeiter zu überarbeiten - mehr dazu in Causa Rainer: Stadt ändert Personalbeurteilung.

Urteil wird es am Donnerstag aber keines geben. Denn Richter Eckert hatte der APA in einer Verhandlungspause angekündigt, zumindest einen weiteren Verhandlungstag anzuberaumen - voraussichtlich im Oktober. Einen fixen Termin gab es zu Mittag noch nicht.

Hörnlein: Keine Weisung zur Entlassung

Beim heutigen dritten Prozesstag waren erneut führende Vertreter des Krankenanstaltenverbunds als Zeugen geladen. Den Anfang machte Barbara Hörnlein, Frau von Wiens Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) und ärztliche Direktorin des Otto-Wagner-Spitals, wo Rainer zuletzt tätig war. Sie hatte Rainers Antrag auf unbefristete Übernahme der Dauervertragskommission weitergeleitet.

Burghuber habe ihr zwar vorher gesagt, dass der Lungenarzt trotz hoher medizinischer Qualifikation mangelndes Engagement in der Abteilung sehen habe lassen und er eine Dauereinstellung nicht unterstütze, sagte sie heute. Ihr sei aber wichtig gewesen, dass der Antrag dennoch in der Kommission behandelt werde: „Ich selbst konnte Rainer ja nicht beurteilen.“ Sie habe gewissermaßen eine zweite Meinung einholen wollen. Die Negativbewertung durch Burghuber habe sie nicht hinterfragt.

„Ich habe ihm absolut vertraut in der Beurteilung von Rainer“, so Hörnlein. Und sie hielt fest: „Ich mische mich in die Personalpolitik der einzelnen Abteilungen und die Besetzung der Facharztstellen nicht ein.“ Auf die Frage von Helmut Engelbrecht, Rechtsvertreter der Stadt, ob es irgendeine Weisung seitens des Bürgermeisters, von Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) oder von KAV-Generaldirektor Udo Janßen gegeben habe, Rainer nicht zu verlängern, sagte Hörnlein: „Sicher nicht.“

Rainer-Anwalt will frühere Weisungen aufzeigen

Rainers Anwalt Christoph Völk hatte noch vor Beginn der Zeugenbefragungen den Richter wissen lassen, dass sich inzwischen Zeugen bereit erklärt hätten, vor Gericht auszusagen, dass es im KAV immer wieder Weisungen gegeben habe - auch in Sachen Personalbesetzung. Namentlich stünden etwa der frühere KAV-General Wilhelm Marhold und Wiens Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres - er liegt wegen der Ärztearbeitszeiten im Dauerclinch mit der Stadt und organisiert derzeit einen Warnstreik der Spitalsärzte - zur Verfügung - mehr dazu in Ärztekammer für Kampfmaßnahmen.

Stadt-Vertreter Engelbrecht bezeichnete die Weisungsbehauptung als „substanzlos“, wie etwa Burghubers Zeugenaussage im Juli gezeigt habe, und führte weiters ins Treffen, dass die genannten Personen „in keinster Weise“ in den Entscheidungsprozess in der Causa Rainer eingebunden gewesen seien.

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