Einigungsrichter wollen gesetzliche Regelung

Seit einigen Jahren sind in Wien Einigungsrichter tätig, die durch Mediation gratis Einigungen erreichen wollen. Die zehn Richter hoffen auf eine gesetzliche Regelung, die vom Justizministerium aber nicht geplant ist.

In Deutschland gibt es Güterichter schon länger und per Gesetz. In Österreich arbeiten die Einigungsrichter ähnlich, aber quasi als Privatinitiative nur mit Deckung der Richtervereinigung. „Es kann sehr spannend sein, ein Urteil zu schreiben. Noch viel spannender ist es in meinen Augen, Parteien zu einer dauerhaften Lösung zu helfen“, sagte Konstanze Thau, Richterin am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen, im Ö1-Morgenjournal zu ihrer unentgeltlichen Tätigkeit als Einigungsrichterin.

Die Einigungsrichter sind etwa im Einsatz, wenn sich der Gerichtsstreit um Geld mit familiären Streitigkeiten vermischt. „Aus meiner Sicht sind die aussichtsreichten Fälle jene, wo es um Kinder geht, um Erbschaftsverfahren, wo es um Gefühle geht, die anerkannt werden können“, sagte Einigungsrichterin Susanna Kleindienst.

Verschwiegenheitspflicht für Verfahren

Wenn Richter die Chance auf Einigung sehen, können sie Fälle mit Einverständnis der Betroffenen an Einigungsrichter weitergeben. Insgesamt vier Stunden Zeit nimmt sich der mediationsgeschulte Einigungsrichter. Oft gelingt die Einigung. Ohne Einigung geht der Fall zurück zum Verhandlungsrichter. Dabei gilt für die Richter absolute Verschwiegenheitspflicht. Der Einigungsrichter gibt dem Streitrichter keinerlei Inhalte weiter, womit die Streitparteien völlig offen reden könnten.

Die Einigungsgespräche können auch mit einem Mediator fortgesetzt werden, wobei laut Mediatorin und Richterin Thau gilt, „dass hier sauber gearbeitet wird und nicht jemand sich oder einem anderen Mediator ein Geschäft zuschanzt.“

Forderung nach gesetzlicher Regelung

Die Einigungsrichter wünschen sich eine klare gesetzliche Regelung wie in Deutschland. Doch Britta Tichy-Martin, Sprecherin des Justizministeriums, sagte zwar, man erkenne die Initiative an: „Derzeit ist aber seitens der Justiz nicht daran gedacht, diese Idee im Sinne einer Institutionalisierung weiter zu verfolgen.“ Zu teuer und womöglich wären Planstellen und extra Räume nötig, lautet ein Argument.

Zudem wird auf andere einigungsfördernde Institutionen der Justiz verwiesen, jeder Richter strebe Einigungen an. „Es ist in der Zivilprozessordnung vorgesehen, dass am Beginn eines Zivilprozesses der Verhandlungsrichter mit den Parteien bespricht, inwieweit eine Einigung möglich wäre“, so Tichy-Martin.

In der Zivilprozessordnung steht auch, dass der Richter auf Einrichtungen hinweisen kann, die zur einvernehmlichen Lösung geeignet sind. Durch diesen allgemeinen Passus, fühlen sich die Einigungsrichter legitimiert. Sie wollen Seminare für weitere potenzielle Einigungsrichter anbieten und so das für die Bürger kostengünstige Angebot ausweiten. Der Wiener Oberlandesgerichtspräsident unterstützt die Initiative, in den anderen Bundesländern gibt es dagegen keine Einigungsrichter.

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