Höchststrafe für Witwenmörder

Ein 19-Jähriger ist am Straflandesgericht zur Höchststrafe für junge Erwachsene verurteilt worden. Er wurde einstimmig wegen Mordes und sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person schuldig gesprochen und fasste 15 Jahre Haft aus.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zusätzlich zur Haftstrafe wies das Schwurgericht den Kochlehrling in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Ausschlaggebend dafür waren die Ausführungen des Psychiaters Karl Dantendorfer, der dem an sich zurechnungsfähigen Burschen eine schwere Persönlichkeitsstörung bescheinigt hatte, die ohne im Maßnahmenvollzug gewährleistete therapeutische Behandlung befürchten lasse, dass dieser nach seiner Entlassung wieder Straftaten mit schweren Folgen begehen werde - mehr dazu in Pensionistin getötet: Mordprozess für 19-Jährigen.

Die kombinierte Persönlichkeitsstörung soll allerdings nicht derart ausgeprägt sein, dass sie einem Schuldausschließungsgrund gleichkommt. Der Jugendliche soll am 15. Jänner 2016 eine Witwe in ihrer Wohnung in der Davidgasse in Favoriten zu Tode gefoltert haben. Nach dem Mord an der 72-Jährigen ergab die Obduktion, dass die Frau durch Schläge gegen den Kopf und Messerstiche ermordet wurde - mehr dazu in Mord durch Schläge und Stiche.

„Exemplarischer Fall für Höchststrafe“

„Nach langen Jahrzehnten als Richter habe ich einen derart grausamen Mord noch nicht zu verhandeln gehabt“, stellte der Vorsitzende Norbert Gerstberger in der Urteilsbegründung fest. Es handle sich um einen „Fall besonders schwerer Schuld“. Der Angeklagte habe die Frau „heimtückisch“ in ihrer Wohnung angegriffen und „zu Tode gefoltert“.

Ungeachtet seiner grundsätzlich geständigen Verantwortung und seines bisher tadellosen Lebenswandels „sind wir der Meinung, dass es hier um einen exemplarischen Fall geht, der die Höchststrafe erfordert“, sagte Gerstberger. Nach dem jüngst novellierten Jugendgerichtsgesetz (JGG) können junge Erwachsene - Straftäter, welche die ihnen vorgeworfenen Delikte vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres begangen haben - selbst bei Kapitalverbrechen nicht mehr zu mehr als 15 Jahren verurteilt werden.

Zeitlich unbefristete Anhaltung möglich

Ob sich für den Burschen - sollte das Urteil Rechtskraft erlangen - nach Verbüßung seiner Strafe die Gefängnistore öffnen, ist fraglich. Da dem Unterbringungsantrag Folge geleistet wurde, kann er zeitlich unbefristet über das Strafende hinaus zwangsweise angehalten werden, bis Experten ihn für nicht mehr gefährlich halten. Eine entsprechende psychiatrische Begutachtung müsste in regelmäßigen Abständen - ein- bis zweimal jährlich - Platz greifen.

Der fast noch kindlich wirkende Lehrling brach nach der Urteilsverkündung in Tränen aus und wirkte dem Zusammenbruch nahe, als ihm der Vorsitzende den Richterspruch erläuterte. Die anschließende Besprechung mit Verteidigerin Astrid Wagner zu einer möglichen Rechtsmittelerklärung brachte kein Ergebnis. „Er befindet sich in einem Ausnahmezustand“, sagte die Anwältin, weshalb sie drei Tage Bedenkzeit erbat.