Köpfungsvideos auf Facebook: 24 Monate Haft

Ein 18-Jähriger ist am Straflandesgericht unter anderem wegen der Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte Propagandavideos der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ins Netz gestellt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der Jugendliche, der wegen schweren Raubes eine Strafhaft absaß, kam in den Gefängnissen in Kontakt mit Radikalisierten und begann daraufhin, Enthauptungsvideos der Terrororganisation IS ins Netz zu stellen. Bis zum Sommer 2015 verbüßte der Bursch eine 14-monatige Strafhaft wegen schweren Raubes, Nötigung und Erpressung.

Onkel kämpft in Syrien

Sowohl in der Justizanstalt Josefstadt als auch in der Jugendhaft in Gerasdorf dürfte er Kontakt mit Islamisten gehabt haben. „In der Josefstadt hat mir ein Mitgefangener über den IS erzählt“, sagte er dem Schöffensenat (Vorsitz: Alexandra Skdrla).

Als der junge Mann entlassen wurde, hat sich einiges in seinem Freundeskreis geändert. „Alle waren religiös. Freunde von mir sind nach Syrien gegangen und dort gestorben“, so der gebürtige Tschetschene. Auch ein Onkel und ein Cousin sollen sich im Kriegsgebiet aufhalten. Mit dem Onkel hatte er regen Kontakt, wie die Richterin aus Chat-Protokollen zitierte. „Bei Allah, wir werden uns bald wiedersehen“, kündigte er dem Onkel im Kampfgebiet an.

Laut Staatsanwaltschaft begann der Bursche in den darauffolgenden Monaten über seine Facebook-Seite Propagandavideos des IS hochzuladen. Er erstellte sogar selbst ein solches Video, das vom Gericht vorgespielt wurde. Der Angeklagte soll dabei mehrfach angekündigt haben, sich bald in das vom IS kontrollierte Gebiet zu begeben, obwohl der Tschetschene mit fünf Jahren selbst aus einem Kriegsgebiet geflüchtet war.

Mit Mädchen über Soziale Netzwerke verlobt

„Er kam nicht mit Spielsachen im Handgepäck, sondern mit einem Riesentrauma“, sagte sein Verteidiger Mirsad Musliu. „Andere spielten in diesem Alter im Sandkasten. Er musste zusehen, wie andere getötet werden.“

Um nicht allein nach Syrien reisen zu müssen, soll er zudem auch drei Mädchen über die Messenger-Dienste WhatsApp und Telegram angeschrieben haben, sich mit ihnen sogar nach islamischen Recht verlobt haben, wie die Anklagebehörde ausführte. „Ich wollte dazu gehören“, so der Angeklagte in seiner Rechtfertigung. Und die Mädchen wollte er mit den Wünschen, in ein Kriegsgebiet zu gehen, „beeindrucken“. „Ich hatte niemals vor, da runterzugehen“, sagte er.

„Wer kämpft denn in Syrien“, fragte die Richterin. „Ich weiß, dass der IS kämpft“, so der Beschuldigte. „Ja, aber gegen wen“, ließ Skdrla nicht locker. „Das weiß ich nicht genau. Ich weiß nur, dass sie für die Religion kämpfen.“ Neben der Verurteilung wurde auch die Strafhaft wegen schweren Raubes - der junge Mann wurde zehn Monate früher entlassen - widerrufen.