Justizwache vergewaltigte Gefangene: Haftstrafe

Ein 42-jähriger Justizwachebeamter muss für drei Jahre ins Gefängnis, weil er im Sommer 2012 an seinem Arbeitsplatz in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt eine Gefangene zweimal zu sexuellen Handlungen gezwungen hat.

Nach Verbüßung seiner Strafe muss sich der Mann nach einem neuen Job umsehen. Mit dem rechtskräftigen Urteil ist der automatische Amtsverlust verbunden. Außerdem sind sämtliche Pensions- und Abfertigungsansprüche dahin.

„Hohes Gericht, ich bitte um ein milderes Urteil“

Der 42-Jährige, der in der JA den Ruf eines „Frauenverstehers“ hatte und auf den Spitznamen „Elvis“ hörte, war im September 2015 im Straflandesgericht wegen Vergewaltigung und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Dagegen legte der Mann, der die gegen ihn gerichteten Vorwürfe vehement bestritten hatte, Berufung ein - mehr dazu in Dreieinhalb Jahre Haft für Wachebeamten.

„Hohes Gericht, ich bitte um ein milderes Urteil, dass ich meine Familie nicht ganz verliere“: Mit diesen Worten bat er nun einen Dreirichtersenat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) um eine Strafreduktion. Verteidiger Christian Werner bezeichnete die vom Erstgericht verhängte Strafe als „drastisch überhöht“, verwies auf „eine gewisse Kooperationsbereitschaft des Opfers“ und den „am untersten Bereich angesiedelten Grad an Gewalt“.

„Zwangslage“ des Opfers ausgenützt

Der Senat gab der Berufung insoweit Folge, als die Strafe um ein halbes Jahr reduziert wurde. Die drei Jahre wurden trotz der bisherigen Unbescholtenheit des Mannes aber zur Gänze unbedingt ausgesprochen. Für eine teilbedingte oder gänzlich bedingte Strafnachsicht sei in diesem Fall „kein Platz“, bemerkte der Vorsitzende Anton Baumgartner. Der Beamte habe die „Zwangslage“ seines Opfers ausgenützt und sei bei einem Übergriff „besonders demütigend“ vorgegangen.

Den rechtskräftigen gerichtlichen Feststellungen zufolge hatte der Justizwachebeamte die Gefangene, die im Gefängnis als Putzkraft eingesetzt wurde, in einen Aufenthaltsraum dirigiert, diesen hinter sich versperrt und die Frau dann zur Duldung von Oralverkehr gezwungen. Einige Wochen später kam es auf einem Sofa zu einer Vergewaltigung.

Angstzustände nach Übergriffen

Die Betroffene erhielt für das ihr Widerfahrene vom OLG eine Entschädigung von 3.000 Euro zugesprochen. „Es gibt keinen Ort, an dem man einer Autoritätsperson mehr ausgeliefert ist als im Gefängnis“, hatte Bettina Caspar-Bures, die Rechtsvertreterin der ehemaligen Insassin, geltend gemacht. Die Frau habe nach den Übergriffen an Angstzuständen gelitten und bis zu ihrer Enthaftung weitere Übergriffe des Beamten befürchtet.