US-Rapper Gibbs „im Zweifel“ freigesprochen

In Wien ist am Freitag US-Rapper Freddie Gibbs vor Gericht gestanden. Gegen ihn war Anklage wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person erhoben worden. Er wurde nicht rechtskräftig „im Zweifel“ freigesprochen.

Laut der Entscheidung gab es keinen eindeutigen Beweis, dass sich der Musiker am 5. Juli 2015 nach einem Konzert in einem Wiener Nachtclub an einer damals 17-Jährigen vergangen habe, wie ihm vorgeworfen wurde. Um 9.00 Uhr hatte der Prozess gegen Gibbs (bürgerlich: Fredrick Tipton) begonnen.

Gibbs vor Prozessbeginn

APA/Herbert Pfarrhofer

Gibbs am Freitag auf dem Weg zum Gerichtssaal

Gibbs entschlug sich der Aussage

Die Anklage beschuldigte Gibbs, mit der jungen Frau in seinem Hotelzimmer gegen ihren Willen geschützten Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, nachdem sie bei einer Backstage-Party nach dem Gig in der „Grellen Forelle“ reichlich Alkohol konsumiert hatte. Auch ein etwaiger Einsatz von KO-Tropfen stand im Raum. Der Musiker, der sich am Freitag der Aussage entschlug, wies dies zurück und bekannte sich bei seiner Verhandlung „nicht schuldig“.

DNA-Spuren von Security gefunden

Die Faktenlage war tatsächlich nicht ganz eindeutig: Unbestritten war, dass die junge Frau gemeinsam mit ihrer damals 16 Jahre alten Freundin nach der Party mit in das Hotel der Entourage gefahren war. Die Mädchen, bei deren Einvernahmen die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, gaben ursprünglich an, sich an die Nacht nur in Bruchstücken erinnern zu können und dass es zu unfreiwilligen sexuellen Handlungen mit einem Security-Mitarbeiter des Rappers gekommen ist.

Tatsächlich wurden auch entsprechende DNA-Spuren des Mannes gefunden. Der Mitarbeiter zieht es seitdem vor, den Österreich-Auftritten von Gibbs fernzubleiben. Aufgrund seines Aufenthalts in den Vereinigten Staaten ist der Mann für die Justiz damit nicht greifbar - mehr dazu in US-Rapper: Zwei Vergewaltigungen?.

Gibbs vor Prozessbeginn

APA/Herbert Pfarrhofer

Das Urteil gegen Gibbs ist nicht rechtskräftig

Rund zehn Monate nach der Nacht erinnerte sich die 17-Jährige nach eigenen Aussagen in „Flashbacks“, die von einem Lied ausgelöst worden seien, daran, dass auch Gibbs mit ihr - gegen ihren Willen - geschützten Geschlechtsverkehr gehabt habe. Für Staatsanwältin Sabine Rudas-Tschinkel war die Aussage glaubwürdig: „Was hätte sie davon gehabt, das zu erfinden und sich das alles anzutun?“ Eine Zeugin, die ebenfalls in dem Hotel war, gab zudem bei dem Prozess an, dass sich Gibbs nach dem Alter der Frauen erkundigt und auch nach Kondomen verlangt hat.

Einsatz von K.-o.-Tropfen nicht geklärt

Dennoch war die Beweislage dem Gericht zu dürftig. Ob K.-o.-Tropfen zum Einsatz gekommen waren, ließ sich nicht klären, da diese laut Gutachter nur wenige Stunden lang im Körper feststellbar sind, DNA-Spuren von Gibbs gab es definitiv keine.

Gleich mehrere Zeugen sagten zudem aus, dass insbesondere die 17-Jährige den ganzen Abend über zwar sichtlich angeheitert gewesen sei, aber keinen benommenen Eindruck gemacht habe. Eine Rezeptionistin des besagten Hotels gab an, dass die Mädchen beim Verlassen des Hotels zwischen 3.00 und 4.00 Uhr „gut drauf“ waren und von einem „super Abend“ gesprochen hätten.

Noch keine Erklärung der Staatsanwaltschaft

Die Verteidiger Rudolf Mayer und Thomas Kralik betonten schließlich auch, dass abseits der Aussage der Frau kein die Anklage stützender Sachbeweis vorliege. Auch die „Flashbacks“ seien keine eindeutigen psychiatrischen Fakten, sondern könnten rein subjektive Wahrnehmungen sein. Die Beweislage würde vielmehr die ursprüngliche Version der Frauen belegen, laut der es zu Sex mit dem Security-Mitarbeiter, aber nicht mit Gibbs selbst gekommen ist.

Die Mitglieder des Schöffensenates (Vorsitz: Richter Andreas Böhm) kamen ebenfalls zu dem Schluss, dass außer der belastenden Aussage keine eindeutige Beweise gegen den Angeklagten vorlagen, und sprachen den Musiker „im Zweifel“ frei. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Festnahme bei Europatour im Frühjahr

Gibbs wurde während einer neuerlichen Europatour im Frühjahr auf Basis eines von der Wiener Justiz erlassenen Europäischen Haftbefehls am 2. Juni in Toulouse festgenommen und am 31. Juli an Österreich ausgeliefert - mehr dazu in US-Rapper: Französische Gerichte entscheiden. Gegen Hinterlegung einer Kaution von 50.000 Euro und Abgabe seines Reisepasses wurde er im August aus der U-Haft entlassen - mehr dazu in Gibbs gegen 50.000 Euro Kaution enthaftet.