Opposition blockiert Winter-Schanigärten

Die Wiener müssen noch etwas länger warten, um im Winter im Schanigarten sitzen zu können. Denn die Opposition blockierte am Freitag im Landtag vorerst den geplanten Beschluss eines neuen Gesetzes zur Winteröffnung.

ÖVP, FPÖ und NEOS bedienten sich dabei gewissermaßen eines Kniffs: Damit ein Landesgesetz wirksam wird, muss es zwei Abstimmungsschritte passieren - die sogenannte erste und die zweite Lesung. Für beide ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Allerdings: Damit die zweite Lesung in der selben Sitzung wie die erste stattfinden kann, braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Dies ist normalerweise eine reine Formalität.

Schanigarten in Wien

APA/Herbert Pfarrhofer

Auf Winter-Schanigärten muss man in Wien wohl noch länger warten

Diesmal allerdings legten sich die drei Oppositionsparteien quer und stimmten nicht zu, die zweite Lesung gleich im Anschluss an die erste vorzunehmen. Damit kann die entsprechende Gesetzesnovelle erst in der nächsten Sitzung fixiert werden, denn SPÖ und Grüne verfügen nur über eine einfache Mehrheit. Regulär findet die nächste Sitzung am 24. November statt.

Blockade verhindert Gesetz nicht grundsätzlich

Durch die Blockade wird wohl auch der Zeitplan nicht halten. Denn ursprünglich war vorgesehen, dass die Winter-Erlaubnis schon im Dezember in Kraft tritt. Da das Gesetz nach dem Landtag aber auch noch vom Bund unter die Lupe genommen werden muss, wird sich dies wohl verzögern.

Die Oppositionsparteien kritisierten unter anderem die im Paket enthaltene deutliche Anhebung der Tarife. Verhindern können sie den Beschluss jedoch nicht, da dieses in der nächsten Sitzung nur mit einfacher Mehrheit in zweiter Lesung abgesegnet werden kann.

Auflagen für Winter-Genehmigungen

Das neue Gesetz lockert die Schanigarten-Wintersperre, die derzeit noch für die Monate Dezember, Jänner und Februar gilt. Allerdings werden sich die Schanigärten in der kalten Jahreszeit kleiner ausnehmen als jene im Sommer. Drei Varianten stehen zur Auswahl: Die Aufstellung von Stehtischen ist lediglich anzeigepflichtig. Für die beiden anderen Optionen braucht es Bewilligungen. Sie ermöglichen kleine Gastgärten entlang der Hausmauer bzw. in Fußgänger- und Begegnungszonen - mehr dazu in Schanigarten-Einigung auf drei Varianten.

Die Wirte müssen allerdings für eine Winter-Genehmigung einige Auflagen erfüllen. Sie reichen von genügend Platz für Fußgänger am Gehsteig bis zur Wegräumpflicht der Möbel nach der Sperrstunde. Außerdem haben Maroni-, Christbaum- und Punschstände - sollte es Standortüberschneidungen geben - Vorrang.

Mit dieser entsprechenden Änderung des Gebrauchsabgabegesetzes einher geht eine Neugestaltung der Tarife. Die Preise werden empfindlich angehoben - beispielsweise von 5,70 auf 20 Euro in den Top-Lagen und in der billigsten Kategorie von einem auf zwei Euro - mehr dazu in Wirtschaftskammer gegen teurere Schanigärten.

Vergnügungssteuer einstimmig abgeschafft

Einstimmigkeit herrschte im Landtag am Freitag indes bei der Besiegelung der Abschaffung der Wiener Vergnügungssteuer per 1. Jänner 2017. Clubbings, Ausstellungen oder Sportwettkämpfe werden dann von dieser Abgabe befreit. Rund 3.000 Unternehmer sollen davon profitieren. Hintergrund für das Aus ist nicht zuletzt die Tatsache, dass der überwiegende Teil des Abgabe-Aufkommens mit dem Verbot des Kleinen Glücksspiels bereits weggefallen ist. Zuletzt flossen nur noch fünf Millionen Euro in die Stadtkasse - mehr dazu in Wien schafft Vergnügungssteuer ab.

Ebenfalls bereits erledigt war am Freitagnachmittag eine Änderung des Tourismusförderungsgesetzes. Dahinter verbergen sich strengere Regelungen für Unterkunftsplattformen wie Airbnb bzw. für private Vermieter, die diese Dienste in Anspruch nehmen. Denn sie müssen analog zur Hotellerie ebenfalls Ortstaxe an die Stadt abführen und der Gemeinde gewisse Daten melden. Um eine internationale Ahndung zu ermöglichen, wurde außerdem der Strafrahmen von 420 auf 2.100 Euro angehoben. Hier stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der NEOS zu.