Prozess gegen jugendliche IS-Kämpfer

Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen hat am Wiener Straflandesgericht ein Prozess gegen fünf Jugendliche begonnen. Sie wollten sich laut Anklage der Terrormiliz IS anschließen und sollen versucht haben, Buben als Kämpfer anzuwerben.

Die Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren müssen sich wegen Mitwirkung an einer terroristischen Vereinigung verantworten. Die Angeklagten haben tschetschenische bzw. türkische Wurzeln und dürften binnen kürzester Zeit von gläubigen Muslimen zu radikalen Glaubensverfechtern mutiert sein.

16-Jähriger war auf dem Weg nach Syrien

Ein 16-Jähriger hatte sich im Mai des heurigen Jahres auf den Weg in die Türkei gemacht. Vom südostanatolischen Gaziantep aus wollte er der Staatsanwaltschaft zufolge die türkisch-syrische Grenze überwinden, um im Bürgerkriegsgebiet aufseiten des Islamischen Staats (IS) zu kämpfen. Er wurde allerdings an der bulgarischen Grenze aufgegriffen, festgenommen und nach Österreich zurückgeschoben.

Dort wurde er zunächst in U-Haft genommen, dann allerdings gegen gelindere Mittel wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Zeit im Gefängnis dürfte den Burschen nicht nachhaltig beeindruckt haben. In Freiheit soll er weiter für den IS geworben und versucht haben, jüngeren Buben den „Kampf gegen Ungläubige“ schmackhaft zu machen.

Vater mit Schraubenzieher attackiert

Drei weitere Angeklagte sollen ebenfalls schon sehr konkrete Ausreisepläne nach Syrien verfolgt haben. Laut Anklage wollten sie am 13. Juni von Wien aus in den Jihad ziehen, konnten daran aber gehindert werden. Ein Vater eines der Burschen hatte sich geweigert, dem Sohn den Reisepass auszuhändigen.

Der Jugendliche ging daraufhin mit einem Schraubenzieher auf den Vater los. Er stach den Mann zwar nicht nieder, soll ihm aber einen wuchtigen Kopfstoß versetzt haben. Beim Einschreiten der Polizei soll sich der Bursch seiner Festnahme widersetzt haben.

Andere Jugendliche bedroht

Im Zuge der Ermittlungen des Verfassungsschutzes stellte sich heraus, dass die IS-Sympathisanten andere Jugendliche mittels gefährlicher Drohungen eingeschüchtert hatten. Einer von ihnen soll auch einen Raub begangen haben.

Der auf insgesamt drei Tage anberaumte Prozess - die Urteile sind für den 19. Oktober geplant - findet unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Der Verfassungsschutz wird die Verhandlung überwachen. Seitens des Landesgerichts wurde für den Bereich des Gerichtssaals ein absolutes Fotografier- und Filmverbot angeordnet.

Zwei Jahre Haft für 18-Jährigen

Erst vor wenigen Tagen war ein 18-Jähriger am Straflandesgericht unter anderem wegen der Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte IS-Propagandavideos ins Netz gestellt - mehr dazu in Köpfungsvideos auf Facebook: 24 Monate Haft.