Vier IS-Sympathisanten verurteilt

Schneller als geplant und mit Schuldsprüchen hat der Prozess gegen vier Jugendliche am Straflandesgericht geendet, die geplant haben sollen, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Ein Verfahren wurde ausgeschieden.

Vier der fünf Angeklagten bekannten sich zur Anklage umfassend schuldig. Sie wurden ohne weiteres Beweisverfahren zu teilbedingten Freiheitsstrafen zwischen 18 und 30 Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen Mitwirkung an einer terroristischen Vereinigung vor. Im Mai wurde ein 16-Jähriger in Bulgarien festgenommen und nach Österreich zurückgebracht. Er soll zudem versucht haben, Buben im Alter von zehn und elf Jahren als IS-Kämpfer anzuwerben. Die Ausreisepläne der übrigen Angeklagten in das syrische Kriegsgebiet wurden noch in Wien gestoppt.

Prozessauftakt gegen IS-Verdächtige

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Hohe Sicherheitsstufe im Landesgericht

Vier teilbedingte Haftstrafen

Der 16-Jährige fasste zweieinhalb Jahre Haft aus, davon zehn Monate unbedingt. Zwei weitere Angeklagte, zwei 15 Jahre alte Schüler, wollten laut Anklage am 13. Juni von Wien aus Richtung Syrien abreisen. Der Vater eines der beiden weigerte sich, dem Sohn den Pass auszuhändigen, worauf dieser ihn mit einem Schraubenzieher attackierte - mehr dazu in Prozess gegen jugendliche IS-Sympathisanten. Er erhielt dafür ebenfalls zweieinhalb Jahre, davon zehn Monate unbedingt. Der zweite 15-Jährige bekam 21 Monate, davon sieben Monate unbedingt.

Einen Schuldspruch gab es auch für einen 16-Jährigen, der einen anderen Jugendlichen ausgeraubt hatte. Unter Androhung von Gewalt nahm er diesem einen USB-Stick und Werkzeug weg, wobei er nach der Tat angeblich „Allahu Akbar“ („Gott ist groß“) rief. Er erhielt wegen Raubes eineinhalb Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt. Bei ihm wurde vom Gericht keine Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung angenommen.

Haft für Nachwuchsdschihadisten

Jungen Österreichern, Tschetschenen, Afghanen und Türken wurden Raub, Widerstand gegen die Staatsgewalt und die Mitwirkung an einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.

Bewährungshilfe und Deradikalisierung

Bei den vier Verurteilten ordnete der Senat Bewährungshilfe an. Außerdem müssen sie an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. Die Jugendlichen waren mit allem einverstanden, der Staatsananwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.

Das Verfahren gegen einen Bekannten der beiden 15-Jährigen, der laut Anklage gemeinsam mit diesen zum IS wollte, wurde ausgeschieden. Der 17-Jährige war nicht geständig, gegen ihn wird am kommenden Dienstag weiterverhandelt.