Frauen in Zug überfallen: 13 Jahre Haft

Zu 13 Jahren Haft ist in Wien ein Rumäne verurteilt worden, der 2014 am Westbahnhof zwei Frauen in einem Zug überfallen hatte. Die Tat hätte nicht passieren dürfen: Der Mann hätte in seiner Heimat bis 2016 im Gefängnis sitzen sollen.

Richter Stefan Apostol sprach in der Urteilsbegründung von „Gewalttaten am obersten Ende der Schwerstkriminalität“. Der Mann setzte sich im November 2014 zu zwei 19-jährigen Frauen in ein Zugabteil. Plötzlich drückte er einer eine abgebrochene Glasflasche an den Hals und verlangte Geld. Die Frauen gaben ihm ihre Handys und Geld. Danach erklärte er den eingeschüchterten Frauen, sie nun zu vergewaltigen - es blieb aber laut Anklage bei einer versuchten Vergewaltigung.

Ein Fahrgast in einem Nebenabteil reagierte auf die Hilferufe der Frauen, woraufhin der Täter entkam. Zurück im Abteil blieben allerdings DNA-Spuren. Im Februar 2016 hatte der Rumäne einvernehmlichen Sex mit einem Wiener, stach ihm danach aber zweimal in den Oberschenkel, stahl einen Laptop und flüchtete. Zurück blieben wieder DNA-Spuren. Als der Mann einige Wochen später nach einer gefährlichen Drohung festgenommen wurde, konnten ihm so die beiden Überfälle nachgewiesen werden.

Urteil in Österreich, Haft in Rumänien

Der Fall des Rumänen macht Probleme deutlich, die sich nach der Abschiebung rechtskräftig verurteilter ausländischer Straftäter ergeben können. Der Rumäne war in Österreich zunächst wegen schweren Raubes zu sechs und im Jahr 2007 für eine Vergewaltigung zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Nachdem auch das zweite Urteil Rechtskraft erlangt und er seine insgesamt neunjährige Freiheitsstrafe angetreten hatte, wurde er im August 2011 zur Verbüßung seiner Reststrafe in seine Heimat überstellt.

Eine im Strafvollzug gängige Praxis, die bei ausländischen Tätern, die keinen Bezug zu Österreich zu haben, regelmäßig bewilligt wird. Ab Übergabe der Häftlinge an ihre Heimatstaaten gibt Österreich allerdings die Kontrolle aus der Hand, ob bzw. inwieweit die verhängten Strafen tatsächlich vollzogen werden. „Die Vollstreckung richtet sich nach der Übergabe nach dem Recht des Vollstreckungsstaates“, so das Justizministerium. Innerhalb der EU sei allerdings „grundsätzlich eine Anerkennung der im Ausland verhängten Strafe in derselben Höhe vorgesehen“.

Vier Jahre vor Strafende aus Haft entlassen

Fakt ist, dass sich für den Rumänen in seiner Heimat bereits im Mai 2012 wieder die Gefängnistore öffneten. Offizielles Strafende wäre der 26. September 2016 gewesen. Dass er mehr als vier Jahre vorher auf freien Fuß gesetzt wurde, wurde nicht nach Österreich gemeldet. Dabei besteht laut Justizministerium „eine Verpflichtung des Vollstreckungsstaats, den Urteilsstaat zu informieren, sobald die Vollstreckung der Strafe abgeschlossen ist“.

Der Rumäne war eigenen Angaben zufolge im Sommer 2014 wieder nach Österreich gekommen und hatte sich seither als Gelegenheitsarbeiter auf Baustellen verdingt. Dabei war die im Sommer 2011 von der heimischen Justiz genehmigte Überstellung in ein rumänisches Gefängnis mit einem Aufenthaltsverbot verknüpft worden. Den 35-Jährigen dürfte das wenig beeindruckt haben.

„Unter Einfluss von Drogen und Alkohol“

Unter Bedachtaufnahme auf die gefährliche Drohung, für die der Rumäne in einem separaten Verfahren bereits sechs Monate unbedingt kassiert hatte, verhängte ein Schöffensenat für den zweifachen schweren Raub und die versuchte Vergewaltigung zwölfeinhalb Jahre Haft.

Zum Überfall auf die jungen Frauen hatte der Rumäne erklärt, er sei damals unter Einfluss von Drogen und Alkohol gestanden und könne sich an nichts mehr erinnern. Hinsichtlich des zweiten inkriminierten Faktums behauptete er, der Mann habe ihn „attackiert“, er habe sich nur zur Wehr gesetzt.