Leopoldstadt-Wahl: Anfechtung eingebracht

Die EU-Austrittspartei hat sich am Freitagnachmittag zum Verfassungsgerichtshof begeben - um dort ihre Anfechtung der Wiederholung der Leopoldstadt-Wahl einzubringen. Das teilte Obmann Robert Marschall mit.

Als problematisch erachten die EU-Gegner vor allem die Produktionsmängel bei den Wahlkarten und die nach Ansicht der EU-Gegner mangelnde Kontrolle der Unterschriften auf den Karten. Zuletzt hatten sich die NEOS aus politischen Gründen gegen eine Anfechtung entschieden, die Wahl anzufechten - mehr dazu in Leopoldstadt: NEOS ficht Wahl nicht an.

Begründung auf 144 Seiten

Die Wahl vom 18. September war bereits eine Reprise. Nach einer Anfechtung durch die FPÖ wurde die Erstausgabe vom Herbst 2015 aufgehoben und eine Neuaustragung angeordnet. Bei dieser lösten die Grünen die SPÖ vom Spitzenplatz ab - und die Briefwahlkuverts sich teilweise auf.

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Die Wiederholung der Wahl ist nun noch einmal angefochten worden

Verschoben wurde der Urnengang aber trotz der Probleme nicht. Das sei anders als bei der ebenfalls zur Neuaustragung stehenden Hofburg-Stichwahl aus zeitlichen Gründen nicht möglich gewesen, wurde im Rathaus versichert. Die EU-Austrittspartei hat laut eigenen Angaben nun auf insgesamt 144 Seiten dargelegt, warum die Wahl ihrer Ansicht nach nicht rechtskonform durchgeführt wurde.

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