Zweite Wahl-Anfechtung: Entscheid erst 2017

Die Entscheidung über die Anfechtung der Bezirksvertretungswahl in der Leopoldstadt - bei der es sich bereits um eine Wiederholung gehandelt hat - wird laut Verfassungsgerichtshof erst kommendes Jahr fallen.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird sich frühestens in seiner März-Session 2017 damit beschäftigen. Das betonte ein Sprecher am Dienstag auf Anfrage der APA.

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Die Entscheidung über die Wiederholung der Wiederholung der Wahl wird im Frühjahr entschieden

Beratungen erst im Frühjahr

Eingebracht hat die Anfechtung die EU-Austrittspartei. Auf 144 Seiten werden Gründe ins Treffen geführt, warum die Wahl vom 18. September einmal mehr aufgehoben werden soll. Kritisiert wird unter anderem die Tatsache, dass auch defekte und bereits unterschriebene Briefwahlkarten ausgetauscht bzw. gezählt wurden. Eingebracht wurde das Konvolut vergangene Woche - mehr dazu in Leopoldstadt-Wahl: Anfechtung eingebracht.

Der Verfassungsgerichtshof ist daraufhin bereits tätig geworden. Man habe die Wiener Wahlbehörde aufgefordert, eine sogenannte Gegenschrift zu verfassen, berichtete der Sprecher. Da es auch hier einen Fristenlauf gibt, werden die Höchstrichter erst im Frühjahr über die Causa beraten - mehr dazu in Leopoldstadt-Wahl vor weiterer Anfechtung.

„Der VfGH wird natürlich versuchen, so schnell wie möglich zu entscheiden“, versicherte der Sprecher. Eine gesetzliche Vorgabe gibt es, anders als bei der Hofburg-Stichwahl, hier jedoch nicht. Bei einer Bundespräsidentenwahl muss der VfGH nämlich „längstens innerhalb von vier Wochen nach Einbringung“ seinen Spruch verkünden.

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