Private Videoüberwachung nimmt zu

Private Videoüberwachungsanlagen werden auch in Wien immer beliebter: zum Schutz vor Einbrechern, aber auch um die Nachbarn mitunter auszuspionieren. Viele dieser Kameras wurden nicht genehmigt, dabei drohen saftige Strafen.

„An sich ist es erlaubt eine Überwachungskamera zu installieren, allerdings muss man die vorher bei der Behörde anzeigen“, erklärt Rechtsanwalt und Datenschutzexperte Mathias Preuschl. Für Livebild- und Analogkameras ist keine Genehmigung erforderlich. Für digitale Systeme sehr wohl.

Kameras auf Autos verboten

Die Datenschutzbehörde wird von Amts wegen und nach einer Anzeige aktiv. Wer sich nicht an die Meldepflicht hält, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro. Verboten sind übrigens fix montierte Kameras auf Autos und Motorrädern. Das hat der Verwaltungsgerichtshof kürzlich festgelegt.

Damit eine Kamera genehmigt wird, müssen mehrere Parameter erfüllt werden: „Zum einen muss ich einen Zweck angeben. Das Zweite ist, ich muss kennzeichnen, dass es eine Videoüberwachung gibt. Weiters muss man protokollieren, dass man die Videoüberwachung betreibt und nach spätestens 72 Stunden – so die Videokamera eine Aufnahmefunktion hat – muss das gelöscht werden.“

Kamera darf Nachbartür nicht erfassen

Ein Mieter, dessen Wohnungstür von der Kamera des Nachbarn überwacht wird, kann sich zur Wehr setzen, so Matthias Schmidl von Datenschutzbehörde: „Die Kamera darf nur jenen Bereich erfassen, über den sie eine Verfügungsbefugnis haben, wo sie also selber bestimmen können, was passiert – und das ist beim Grundstück oder der Türe des Nachbars nicht der Fall.“

Preuschl führt weiter aus: „Jede aufgenommene Person hat das Recht von demjenigen, der sie aufgenommen hat, zu erfahren, was mit diesen Daten passiert.“ Wenn man dieser Aufforderung nicht nachkommt, kann es zu einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro kommen.