ÖBB-Securitys tragen Bodycams

Bereits seit 1. Dezember sind 50 ÖBB-Securitys auf den Hauptbahnhöfen in Wien und Graz mit Bodycams ausgestattet. Die Testphase der Bahn läuft ein Monat. Der Regelbetrieb ist für das erste Quartal 2017 vorgesehen.

Mit dieser Maßnahme soll die Sicherheit der Security-Mitarbeiter verbessert werden. Diese wurde vom Datenschutzrat geprüft und genehmigt. Denn während die Zahl der Diebstähle in Zügen rückläufig sei, stieg wiederum jene der Übergriffe auf ÖBB-Sicherheitsmitarbeiter und Zugbegleiter.

Mehr Gewalt gegen Zugbegleiter

Solche gab es heuer bis Ende November auf Securitys bereits 69 Mal, im Vorjahr waren es insgesamt noch 15 gewesen. Tätlichkeiten gegen Zugbegleiter stiegen von 106 Fällen im gesamten Jahr 2015 auf 142 in den ersten elf Monaten 2016. Die Zahl der Diebstähle an Reisenden ging laut Sicherheitsbericht der ÖBB von 2.508 Fällen im Vorjahr auf 2.257 bis Ende November zurück. „Konstant niedrig“ ist laut Bahn die Zahl der Tätlichkeiten gegenüber Fahrgästen mit aktuell 17 Vorfällen im heurigen Jahr, 2015 gab es insgesamt 15 solcher Taten.

Hauptbahnhof

ORF

Am Hauptbahnhof kontrollieren ÖBB-Securitys mit Bodycams

Die Bodycams, die seit dem Frühjahr etwa auch von der Polizei erprobt werden, zeigen laut ÖBB präventive Wirkung. Gewaltbereite Personen werden abgeschreckt und mäßigen ihr Verhalten. Die Kameras sind laut Bahn gut sichtbar zwischen Schulter- und Brustbereich auf der Uniform der Mitarbeiter angebracht, der Kamerakopf manuell schwenkbar.

Manuelle Aktivierung

Gleich wie bei der Polizei muss die Videoüberwachung manuell aktiviert werden. Das erfolgt „nur bei Verdacht auf einen strafrechtlich relevanten Vorfall“, informierte die Bahn. Und: „Der Betroffene wird im Vorfeld ausdrücklich auf die Aufnahme hingewiesen.“

Der Einsatz der Bodycams wurde der Datenschutzbehörde (vormals Datenschutzkommission) gemeldet „und ist auch schon registriert worden“, sagte Matthias Schmidl, der stellvertretende Leiter der Behörde. „Die ÖBB haben nachgewiesen, dass der Einsatz aufgrund der Übergriffe auf Mitarbeiter erforderlich ist“, erklärte Schmidl. Bevor die Polizei im März ihren Probebetrieb mit Bodycams gestartet hatte, war extra das Sicherheitspolizeigesetz geändert worden, um eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.

Datenschutzrat fordert gesetzliche Regelung

„Für ein privates Unternehmen wie die ÖBB gilt die Einschränkung einer gesetzlichen Grundlage nicht“, sagte Schmidl. Bei den Bodycams der Mitarbeiter handle es sich um eine Ausdehnung der Videoüberwachung mit einem anderen System, bereits jetzt werden ÖBB-Einrichtungen videoüberwacht. Rein rechtlich gebe es keinen Unterschied, ob eine Kamera fix montiert ist oder am Körper getragen werde, erklärte Schmidl.

Anders sieht dies der beim Bundeskanzleramt eingerichtete Datenschutzrat. „Ich bin der Auffassung, dass für den Einsatz derartiger Kameras eine gesetzliche Regelung notwendig ist“, sagte der Vorsitzende Johann Maier im Gespräch mit der APA. „Gerade im privaten Sicherheitsgewerbe passiert vieles in einer Grauzone, es gibt kein Bundesgesetz für dieses Gewerbe“, kritisierte Maier.

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