Dubiose Zelltherapie: Arzt verurteilt

Ein niedergelassener Arzt in Wien ist nach Angaben der Medizinmarktaufsicht rechtskräftig zu Verwaltungsstrafen von über 10.000 Euro verurteilt worden. Er habe eine Behandlung mit zweifelhaften Präparaten angeboten.

Dem Arzt wurden Verstöße gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz und das Blutsicherheitsgesetz sowie die illegale Anwendung von Arzneimitteln vorgeworfen. Der Mediziner hat den Angaben zufolge mit ausländischen Kollegen ein „Behandlungskonzept“ angeboten, bei dem nicht zugelassene, zweifelhafte Zellpräparate verabreicht wurden.

Stammzellen

dpa/Oliver Berg

Die Stammzellenforschung steht im Mittelpunkt der Wissenschaft

„Therapien“ mit dubiosem Status

„Die dort angewendeten ‚Therapien‘ besitzen einen dubiosen, bestenfalls experimentellen Status. Es lagen dabei weder zur Sicherheit noch zur Wirksamkeit der besagten Präparate aussagekräftige klinische Daten vor“, erklärte die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit), der die Medizinmarktaufsicht unterstellt ist, in einer Aussendung. Die Herstellung der Präparate sei in nicht bewilligten, nicht kontrollierten Laboren im Ausland erfolgt.

„Die Behandelten mussten die beträchtlichen Kosten dieser ungeprüften Behandlungen zudem aus eigener Tasche zahlen“, hieß es. Nach Angaben von Christoph Baumgärtel von der Medizinmarktaufsicht behandelte der Arzt Krebs- und ALS-Patienten auf diese Weise. Gegenstand des Strafverfahrens waren seinen Angaben nach Gesetzesverstöße aus dem Zeitraum November 2014 bis November 2015. Die Verjährungsfrist für solche Delikte beträgt ein Jahr.

Stammzellen im Fokus der Wissenschaft

Stammzellen und Zelltherapien stehen im Fokus der medizinischen Wissenschaft. Eine Vielzahl weltweiter Studien beschäftigt sich damit herauszufinden, bei welchen Erkrankungen solche Zellen eingesetzt werden können.

„Im Rahmen behördlich genehmigter klinischer Prüfungen werden Zellpräparate, wie z.B. Stammzellen, unter anerkannten Standards systematisch getestet. Somit kann jedem Patienten, der bereit ist, an einer klinischen Studie teilzunehmen, einerseits die ordnungsgemäße Herstellung der verabreichten Präparate und andererseits eine bestens überwachte Nachbetreuung garantiert werden“, betonte die AGES.

Klinische Tests müssen kostenlos sein

Ein wesentliches Kriterium von klinischen Prüfungen sei aber auch, dass die Behandlung für die Patienten kostenlos sein muss. Zudem müssen diese Studien immer von der Behörde genehmigt werden, um zu verhindern, dass Patienten einem unnötigen Risiko ausgesetzt werden und um sicherzustellen, dass das Behandlungskonzept wissenschaftlich bzw. therapeutisch sinnvoll, plausibel und ethisch ist.

„Beides war in besagtem Fall nicht gegeben und die Patienten wurden daher leichtfertig einem unkontrollierten, unnötigen und nicht genehmigten Risiko ausgesetzt“, erklärte die Agentur. Nicht nur in Österreich mehren sich die Verdachtsmeldungen, wonach einer steigenden Zahl verzweifelter, schwerkranker Patienten gegen Bezahlung hoher Beträge eine zweifelhafte „Heilung“ mit Hilfe von neuartigen Zelltherapien versprochen wird, merkte die AGES an.

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