Geschenketausch: Onlineflohmärkte boomen

Am Dienstag haben erstmals nach Weihnachten die Geschäfte wieder aufgesperrt. Für viele Menschen startet damit der Umtauschmarathon. Immer mehr nutzen Onlineflohmärkte, um ihre ungeliebten Geschenke loszuwerden.

Sobald die Feiertage vorbei sind, verzeichnen Internetflohmärkte einen deutlichen Anstieg an Anzeigen: Die Plattform Shpock beobachtete laut eigenen Angaben 2015 in der letzten Dezember-Woche einen Anstieg der Inserate und Produkte, die als „ungewollte Geschenke“ angeboten werden, um 22 Prozent im Vergleich zur Vorwoche, in der ersten Jänner-Woche wurden sogar 70 Prozent mehr ungewollte Geschenke gelistet als vor Weihnachten.

„Grundsätzlich werden Produkte in allen Kategorien verkauft, aber wir merken vor allem einen großen Anstieg bei Elektronikprodukten oder auch Spielsachen und Modemarken“, sagte Caroline Pecher von willhaben.at im „Wien heute“-Interview.

Online Plattform Geschenketausch Smartphone

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Immer mehr Menschen verkaufen ungeliebte Weihnachtsgeschenke online

Leute „trauen sich nicht, nach Rechnung zu fragen“

Die Erfahrungen der Betreiber zeigen: Leute aller Altersstufen verkaufen ihre Weihnachtsgeschenke online. Aber besonders die jüngere Generation findet, dass ein Weiterverkauf von Geschenken kein No-Go ist: „Viele Leute haben ein gewisses Schamgefühl, wenn sie ein ungewolltes Geschenk bekommen. Sie trauen sich nicht, es zurückzugeben oder nach der Rechnung zu fragen. Daher bietet es sich an, es auf eine Internetplattform zu stellen“, sagte Denise Böhm von der Plattform Shpock.

Ansturm auf Onlinemarktplätze

Gerade nach Weihnachten verzeichnen Onlineflohmärkte einen deutlichen Anstieg der Inserate. Viele verkaufen ungeliebte Geschenke.

Worüber man sich selbst nicht freut, könnte für jemand anderen ein perfektes Geschenk sein - darauf setzen Plattformen wie der Onlineflohmarkt Shpock. Allerdings sollte man beim Weiterverkauf einige Regeln beachten: „Wir empfehlen, eine ausführliche und auch wahrheitsgetreue Produktbeschreibung.“ Hilfreich sind auch ein gutes Foto vor einem ruhigen Hintergrund und eine realistische Preisvorstellung: „Dann sollte man sich auch aufs Handeln einlassen. Immerhin ist es auch eine Flohmarkt-App“, so Böhm.

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Eine Flohmarkt-App bringt Geschenke zu denen, die sie wirklich wollen

Kein Recht auf Umtausch

Ab sofort kann aber natürlich auch der konventionelle Umtauschweg ins Geschäft gewählt werden: Ein Recht auf Umtausch gibt es laut Wiener Arbeiterkammer aber nicht. Er basiert vielmehr auf der Freiwilligkeit der Händler. „Generell hat man kein Umtauschrecht, ein Umtausch muss vertraglich mit dem Unternehmen vereinbart werden“, so Jasmin Habersberger von der Arbeiterkammer.

Das geht zwar auch mündlich, allerdings hat man im Streitfall dann vielleicht Schwierigkeiten, das zu beweisen. Deshalb empfiehlt die Arbeiterkammer, das Umtauschrecht schriftlich festzuhalten, beispielsweise auf der Rechnung. Oft ist die Vereinbarung aber ohnehin bereits vorgedruckt. Bei Onlinekäufen gibt es übrigens ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware. Das gilt allerdings nicht bei entsiegelten CDs und DVDs sowie Tickets.

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