Winter-Schanigärten: Bisher 20 Anträge

In Wien könnten schon bald die ersten Winter-Schanigärten eröffnen. Seit Anfang Jänner ist es Wiener Gastronomen erlaubt, auch im Dezember, Jänner und Februar Gäste im Freien zu bewirten. Die Nachfrage hält sich bislang allerdings in Grenzen.

Seit Wochenbeginn, als die Gesetzesnovelle in Kraft getreten ist, wurden 20 Bewilligungen bei der zuständigen Magistratsabteilung beantragt, hieß es aus dem Büro der zuständigen Stadträtin Renate Brauner (SPÖ). Ab Mitte Jänner sollten die ersten Bescheide ausgestellt werden und damit die ersten Schanigärten aufsperren können. Ob die Möglichkeit in den nächsten Wochen noch verstärkt genutzt wird, hänge auch davon ab, wie breit die Wirtschaftskammer die Wirte über die Möglichkeit informiere, heißt es von der Stadt.

Wirtschaftskammer zeigt sich verärgert

Erwin Scheiflinger, stellvertretender Gastro-Obmann in der Wiener Wirtschaftskammer, glaubt nicht, dass die Zahl der Anträge merklich steigen wird: „Mit dieser Regelung wird es nicht mehr werden“, meinte Scheiflinger, der die neue Regelung als „schlechten Kompromiss“ kritisiert.

„Ich glaube nicht, dass das viele in Anspruch nehmen werden, weil es für die meisten nicht durchführbar ist“, sagte Scheiflinger. So müssen etwa die Gartenmöbel bis 23.00 Uhr weggeräumt werden. Viele Lokale hätten aber länger offen. Das stelle die Inhaber vor das Problem, dass sie die Outdoor-Tische und -Sessel nicht lagern können.

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Erwin Scheiflinger im Radio Wien-Interview

„Ich bin sehr enttäuscht, dass nicht mehr machbar war und man keine Lösung für alle Beteiligten angestrebt hat“, bekräftigte Scheiflinger die bereits mehrfach seitens der Kammer geäußerten Kritikpunkte. Auch die maximal erlaubte Winterschanigarten-Größe von zwölf Quadratmetern ist den Wirten, im Hinblick auf die rauchenden Gäste, ein Dorn im Auge.

Drei verschiedene Varianten

Die neuen Regelungen machen drei Varianten für Winter-Schanigärten möglich: Variante A, die jeweils einen Stehtisch links und rechts vom Lokaleingang vorsieht, muss nicht bewilligt, sondern lediglich gemeldet werden. Eine Bewilligung brauchen die Wirte hingegen bei Variante B, wenn sie im Winter einen kleinen Gastgarten entlang der Hausmauer errichten wollen.

Eine spezielle Regelung ist für Gastronomen in Fußgängerzonen vorgesehen: Dort kann auf zehn Prozent (aber maximal zwölf Quadratmetern) der Freifläche, auf der im Sommer Lokalbetrieb herrscht, ein Winter-Schanigarten aufgestellt werden.

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