Fall Leonie: Kein Gefängnis für Mutter

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Dienstag im Fall Leonie die Strafen gegen die Eltern reduziert. Die Mutter des durch Misshandlungen getöteten Mädchens muss nun gar nicht ins Gefängnis, der Vater um zwei Wochen kürzer.

Die Mutter hatte im März 2016 im Wiener Landesgericht für Strafsachen als Beitragstäterin ein Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt erhalten. Weil die bisher unbescholtene 27-Jährige nicht selbst tätlich wurde, kam sie nun mit einer Bewährungsstrafe davon. Das OLG berücksichtigte, „dass sie nur die Unterlassung der Hilfeleistung zu verantworten hat. Überdies hat sie bei der Tat die eigene Tochter verloren“, führte die Vorsitzende Charlotte Habl aus.

Mädchen nach „Strafduschen“ gestorben

Die knapp dreijährige Leonie war im November 2014 an den Folgen von Verbrühungen gestorben - mehr dazu in „Strafdusche“: Zweijährige gestorben. Das über den Vater verhängte Ersturteil von viereinhalb Jahren bezeichnete Habl als grundsätzlich angemessen. Der 28-Jährige war wegen Quälens und Vernachlässigens einer Unmündigen mit Todesfolge schuldig erkannt worden.

Der Call-Center-Angestellte hatte das aufgeweckte und lebhafte Mädchen mit Wissen und Duldung seiner Partnerin seit Oktober 2013 bis zu zweimal monatlich mit eiskalten „Strafduschen“ ruhiggestellt. Für Oberstaatsanwalt Peter Gildemeister eine „unaussprechliche“ Vorgangsweise, wie er im Justizpalast darlegte: „Wir sind im 21. Jahrhundert. Nicht im 13.“

Mädchen erlitt schwerste Verbrühungen

Bei der letzten „Bestrafungsaktion“ war Leonie mindestens fünf Sekunden 60 Grad heißem Wasser ausgesetzt, weil der Einhandmischer im Bad nicht richtig funktionierte. „Nachdem er bemerkt hat, dass heißes statt kaltes Wasser kommt, hat er’s einfach noch ein bisserl weiterrinnen lassen“, warf Gildemeister dem Vater vor. Leonie erlitt schwerste Verbrühungen - rund 15 Prozent der Hautoberfläche waren betroffen.

Anstatt das Mädchen gleich ins Spital zu bringen, behandelten die Eltern sie notdürftig mit kühlendem Spray, Desinfektionsmittel und Verbandszeug. Erst 28 Stunden später suchten sie in einem Krankenhaus ärztliche Hilfe. Das Mädchen erholte sich nicht mehr vom erlittenen Martyrium. Am 10. November 2014 starb die Kleine - mehr dazu in „Strafdusche“: Zweijährige gestorben.

Strafreduktion wegen langer Verfahrensdauer

Aufgrund der überlangen Verfahrensdauer bekamen beide Angeklagte, die von Verteidiger Roland Friis vertreten wurden, eine Strafreduktion von jeweils zwei Wochen gewährt. Ausschlaggebend dafür war die Erstrichterin, die zu lange für die Urteilsausfertigung gebraucht und die dafür vorgesehene Frist von vier Wochen um vier Monate überschritten hatte. Das war nach Dafürhalten des OLG „sachlich nicht gerechtfertigt“ und musste „durch eine spürbare Strafmilderung ausgeglichen werden“, wie OLG-Richterin Habl betonte.

Somit lauten die endgültigen, nunmehr rechtskräftigen Urteile wie folgt: vier Jahre, fünf Monate und zwei Wochen unbedingt für den Vater und elf Monate und zwei Wochen auf Bewährung für die Mutter. Die Eltern hatten gegen ihre ersten Verurteilungen Berufung eingebracht. An den grundsätzlichen Schuldsprüchen war nicht mehr zu rütteln, der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im vergangenen November die dagegen gerichteten Nichtigkeitsbeschwerden als unbegründet zurückgewiesen - mehr dazu in Fall Leonie: OGH bestätigt Schuldsprüche.