Alijew-Tod: Weiter Warten auf Gutachten

Wird der Tod von Rakhat Alijew noch einmal näher untersucht? Das steht nach wie vor nicht fest, denn die Staatsanwaltschaft Wien wartet weiter auf ein Ergänzungsgutachten aus der Schweiz. Dieses war für Mitte Jänner angekündigt.

Rechtsvertreter der Witwe von Rakhat Alijew hatten vor fünf Wochen eine Wiederaufnahme der Ermittlungen rund um dessen Tod verlangt. Der kasachische Ex-Botschafter war im Februar 2015 in seiner Gefängniszelle in Wien tot aufgefunden worden. Die Justiz ging von Selbstmord aus, der bekannte deutsche Gerichtsmediziner Bernd Brinkmann zweifelte dies jedoch massiv an. Alijew wurde seiner Meinung nach ermordet - mehr dazu in Causa Alijew: Für neuen Gutachter Mord.

Rakhat Aliyev Alijew

APA/HBF/DRAGAN TATIC

Alijew starb in Februar 2015

Gutachten soll noch im Jänner kommen

Die Justiz berief sich bei ihrer Selbstmord-Theorie auf den Obduktionsbefund des Wiener Gerichtsmediziners Daniele Risser als auch das mit einer Gutachtenserstellung beauftragte Rechtsmedizinische Institut in St. Gallen. Beide hatten keine Hinweise auf Fremdverschulden festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte noch vor Weihnachten das Brinkmann-Gutachten nach St. Gallen übermittelt und dazu eine Stellungnahme in Form eines Ergänzungsgutachtens angefordert.

Allzu lange wird man darauf nicht mehr warten müssen, versprach Philipp Lutz, Mediensprecher des Kantonsspitals St. Gallen: „Wir gehen davon aus, dass es im Lauf dieses Monats vorliegen und dann umgehend nach Wien geschickt wird.“ Auf die Frage, weshalb der ursprünglich angenommene zeitliche Rahmen nicht eingehalten werden konnte, erwiderte Lutz: „Wir haben die letzten wesentlichen Unterlagen erst Anfang Jänner bekommen. Diese mussten noch eingearbeitet werden.“

Kompetenz-Verwirrung um Fotos

Unterdessen dürfte mittlerweile feststehen, wie es dazu kommen konnte, dass der Schweizer Sachverständige Roland Hausmann bei seiner ursprünglichen Begutachtung ohne eine umfangreiche, vom Wiener Landeskriminalamt erstellte Fotodokumentation vom Auffindungsort der Leiche und der Leichenöffnung auskommen musste. Risser hatte nach seiner Befundaufnahme die Fotos nicht in die Schweiz geschickt - aus seiner Sicht wäre dies die Aufgabe der Staatsanwaltschaft gewesen.

Die Staatsanwaltschaft wiederum schiebt den Schwarzen Peter offenbar dem Schweizer Sachverständigen zu. Aus deren Sicht hätte Hausmann die Bilder ausdrücklich anfordern müssen und dies unterlassen, wie aus einem Schreiben an Hausmann vom Dezember hervorgeht.

Wiener Gutachter will sich nicht mehr äußern

Risser ist übrigens nicht mehr bereit, auf den Inhalt des Privatgutachtens einzugehen, das von Mord ausgeht, wie er der Staatsanwaltschaft mitteilte. Nicht gelten lässt er jedoch den Vorwurf Brinkmanns, unmittelbar nach Auffinden der Leiche wäre es unterblieben, allfällige Faserspuren an den Innenseiten von Alijews Handflächen mit einer speziellen Abklebefolie zu sichern.

„Im gegenständlichen Fall wurden Abriebe von allen Fingerkuppen und Fingernagelregionen mit feuchten Wattetupfern angefertigt, die für eine Faserspurenuntersuchung ebenfalls herangezogen werden können“, betont er in einem Schreiben an die zuständige Staatsanwältin im Dezember.

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