Öllinger wegen Facebook-Postings verurteilt

Der grüne Nationalratsabgeordnete Karl Öllinger ist heute in Wien - nicht rechtskräftig - wegen fremder Facebook-Postings auf seiner Seite verurteilt worden. Sie erfüllten den Tatbestand der üblen Nachrede bzw. Beleidigung.

Öllinger wurde nach dem Mediengesetz zu einer Entschädigung von 500 Euro verurteilt. Öllingers Rechtsvertreter Alexander Nessler (Kanzlei Windhager) legte dagegen volle Berufung ein. Seiner Ansicht nach hat das Erstgericht die Sorgfaltspflicht, die Öllinger beim Betreiben seiner Facebook-Seite trifft, zu weit auslegt. Somit wird sich auch noch der Oberste Gerichtshof (OGH) mit diesem Fall befassen.

Kritische Kommentare nicht sofort gelöscht

Öllinger hatte sich auf seinem Facebook-Kanal mit einem umstrittenen Wiener Arzt auseinandergesetzt, der seit längerem im Internet islam- und moslemfeindliche Postings verbreitet. „Moslems sind wandelnde Sexualstörungen“; war etwa auf seinem Facebook-Profil zu lesen. Als im Vorjahr bekannt wurde, dass Öllinger an Krebs erkrankt war, reagierte der Arzt auf Facebook mit einem „Fantastisch“-Smiley. Daraufhin zeigte ihn die Wiener Ärztekammer bei der Disziplinarkommission an und brachte eine Anzeige wegen Verhetzung ein.

Als Öllinger auf Facebook das Vorgehen der Ärztekammer gegen den Mediziner begrüßte, setzte auf seiner Seite eine Diskussion ein. Kritische Kommentare, die sich gegen den Arzt richteten, löschte Öllinger bewusst nicht umgehend. „Ich bin Politiker. Da setzt man sich rasch dem Vorwurf der Zensur aus“, erklärte er dazu nun im Landesgericht für Strafsachen. Der Arzt reichte in weiterer Folge über seinen Wiener Rechtsvertreter eine Klage gegen Öllinger ein.

Gericht: Postings noch am selben Tag löschen

Er fühlte sich durch die Aussagen, er sei ein „Monster“ bzw. eine „Person mit einer sehr kranken Persönlichkeitsstruktur und womöglich von diversen Rauschmitteln abhängig“ beleidigt, so der Arzt. Ein weiterer Follower Öllingers hatte auf die aufgeworfene Frage, was der Arzt wohl in Papua-Neuguinea mache, erwidert: „Dasselbe wie Mengele. Untertauchen.“

Dieser dreier Postings wegen wurde Öllinger als Medieninhaber seiner Facebook-Seite schuldig erkannt, weil mit ihnen nach Ansicht von Richter Stefan Romstorfer der Tatbestand der üblen Nachrede bzw. Beleidigung erfüllt wurde. Dabei hatte Öllinger die Einträge auf eine entsprechende Aufforderung seitens des Rechtsvertreters des Arztes und nach juristischer Beratung gelöscht. Für den Erstrichter war das zu wenig. „Bei Einhaltung der Sorgfaltspflicht hätte er sich am selben Tag Rat einhalten sollen“, stellte Romstorfer in der Urteilsbegründung fest. Die gegenständlichen Postings waren knapp zwei Wochen online gewesen.

Das Verfahren wegen Verhetzung gegen den Arzt soll abgebrochen worden sein, weil er sich inzwischen angeblich in Papua-Neuguinea aufhält. Eine offizielle Bestätigung seitens der Behörden gab es dafür am Donnerstag jedoch noch nicht.