Mann auf U-Bahn-Gleise gestoßen: Milde Strafe

Ein 22-jähriger Mann hat am im Juli 2015 in der U-Bahn-Station Donauinsel einen 23-Jährigen per Faustschlag und Fußtritt auf die Gleisanlage der U-Bahn befördert. Am Freitag wurde er zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.

Das lag zum einen daran, dass bei dem an sich brenzligen Vorfall nicht viel passiert war. Ein Augenzeuge, der das Geschehen beobachtet hatte, betätigte umgehend einen in der Station angebrachten Notschalter, der die herannahende U-Bahn rechtzeitig zum Stoppen brachte.

Der 23-Jährige gelangte mit Hilfe anderer Zeugen zurück auf den Bahnsteig, er kam mit einer Rissquetschwunde an der Wange, Hämatomen am Oberkörper und oberflächlichen Kratzern an den Beinen sehr glimpflich davon. Besonders mildernd war vor allem aber der Umstand, dass sich der bisher unbescholtene Täter zu einem Zeitpunkt stellte, als die Strafverfolgungsbehörden die Suche nach ihm längst aufgegeben hatten.

Täter stellte sich zehn Monate später

Der 23-Jährige marschierte zehn Monate später in eine Polizeiinspektion und legte dort ein Geständnis ab. „Ich habe so ein schlechtes Gewissen gehabt. Ich habe es nicht mehr ausgehalten“, erklärte er nun Richterin Alexandra Skrdla. Er hatte damals gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder und einem Freund den Abend auf der Copa Cagrana verbracht und mit der U-Bahn nach Hause fahren wollen. Am Bahnsteig soll sich mit dem Opfer - der 23-Jährige kam seiner Zeugenladung nicht nach - aus nichtigem Grund eine verbale Auseinandersetzung ergeben haben, in deren Verlauf der Bursch zuschlug: „Ich war damals ziemlich breit.“

Positive Entwicklung bei Angeklagten

„Ich hab’s eigentlich nicht für möglich gehalten, dass der runter fliegt“, schilderte der Angeklagte. Verteidiger Philipp Winkler verwies auf die triste Kindheit seines Mandanten, der einem äußerst aggressiven Vater ausgeliefert gewesen sei. Der Jugendliche flüchtete in Alkohol und Drogen, ehe er sich entschloss, sein Leben umzukrempeln. Er holte einen Lehrabschluss und die Studienberechtigungsprüfung nach und studiert mittlerweile Pharmazie.

Nebenbei jobbt er 20 Stunden die Woche in einem Einrichtungshaus. Zur Aufarbeitung seiner Kindheitserlebnisse nimmt er seit Mitte 2016 die Dienste eines Psychotherapeuten in Anspruch. Er sei auch deshalb zur Polizei gegangen, um mit seiner Vergangenheit endgültig abschließen zu können, verriet der junge Mann der Richterin: „Ich wollte nicht, dass die mich irgendwann einholt.“ Das Urteil ist rechtskräftig.