BAWAG: Probleme bei Zwangs-Kontowechsel

Die BAWAG hat rund 20.000 Kunden mit günstigen Girokonten vor die Wahl gestellt, auf ein teureres Kontomodell umzusteigen oder zu gehen. Beim Umstieg auf neue Banken oder andere Konten gab es jedoch Probleme.

Wer nicht gewechselt hat, wurde per Ende Jänner 2017 gekündigt. Allerdings: Wer wechseln wollte, stieß oft auf Probleme, berichten Konsumentenschützer und Finanzaufsicht. Sowohl bei Arbeiterkammer (AK) als auch bei Finanzmarktaufsicht (FMA) gab es zahlreiche Kundenbeschwerden wegen der Kontokündigungen. Einige Kunden, die sich an die FMA wandten, haben sich über die Kündigung an sich beschwert. Das ist aus Sicht der Aufsicht aber nicht illegal. Eine Bank hat das Recht, Kunden zu kündigen - mehr dazu in Billige BAWAG-Konten: Kündigung droht.

Filiale der BAWAG PSK in Wien

ORF

Beim Umstieg auf andere Banken und andere Konten gab es Probleme

Ganz loswerden kann die BAWAG ihre Kunden jedoch nicht, wenn diese das nicht wollen. Wie alle Banken ist nämlich auch die BAWAG verpflichtet, jedem ein Basiskonto anzubieten. Mit diesem kann man nur Geld einzahlen, abheben und überweisen, jedoch nicht ins Minus gehen. Es darf maximal 80 Euro im Jahr kosten, sozial Bedürftige zahlen höchstens 40 Euro.

Bank verweigerte Basiskonto

Einige der gekündigten BAWAG-Kunden wollten genau ein solches Basiskonto. Jedoch habe ihnen die Bank das verweigert, sagen sie und wandten sich an die FMA. Die BAWAG darf das Basiskonto nicht verweigern. „Darauf hat man einen Rechtsanspruch“, sagte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik. Voraussetzung ist, dass man kein Konto bei einer anderen Bank hat und das Basiskonto nur privat nutzt.

Die BAWAG verwies, gefragt nach verweigerten Basiskonten, lediglich auf die gesetzlichen Ablehnungsgründe. Und: „Jeder Kunde kann bei uns ein Basiskonto beantragen und wir prüfen jeden Einzelfall auf die gesetzlichen Voraussetzungen“, so Sprecherin Gregoria Schütz in einem schriftlichen Statement.

Neue Bank zu langsam mit Daten versorgt

Darüber hinaus haben sich BAWAG-Kunden wegen der langsamen Datenübermittlung an ihre neue Bank beschwert. Laut Verbraucherzahlungskontogesetz muss eine Bank binnen fünf Werktagen einer neuen Bank alle Informationen und Daten des wechselnden Kunden zur Verfügung stellen. Die neue Bank hat dann fünf weitere Tage Zeit, das Konto spiegelgleich, sprich mit allen Dauer-/Abbuchungsaufträgen usw., zu eröffnen. Sonst droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.000 Euro.

Die BAWAG bestätigt die Verzögerungen. „Bezüglich des Kontowechselservices bedauern wir, dass es dabei in bestimmten Fälle zu zeitlichen Verzögerungen gekommen ist.“ Geht der Kontowechsel nicht reibungslos über die Bühne, können Kunden daraus erhebliche Kosten erwachsen. Die Arbeiterkammer hat „zahlreiche“ Beschwerden von BAWAG-Kunden bekommen, sagte AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. „Die Leute waren zum Teil richtig empört.“

Neue Kontoboxen fast doppelt so teuer

Die BAWAG hat sich mit ihrer Zwangsumstellung auf die neuen Kontoboxen großen Ärger eingehandelt. Das Konsumentenschutzministerium sieht in der Vorgehensweise einen zweifachen Gesetzesverstoß und hat deshalb den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einer Verbandsklage beauftragt. Die Klage wurde im November eingebracht, ein Urteil ist erst in einigen Monaten zu erwarten, sagte Joachim Kogelmann von der VKI-Rechtsabteilung - mehr dazu in BAWAG zwingt zu Kontowechsel.

Laut Rechnung der AK sind die neuen BAWAG-Konten fast doppelt so teuer wie die alten. Die Kontoboxen gibt es bereits seit einem Jahr. Das günstigste Modell kommt auf einen Fixpreis von 4,90 Euro im Monat und inkludiert nur eine Automatentransaktion. Jede weitere Transaktion - dazu gehören explizit auch Geldbehebungen am Bankomaten - kostet 39 Cent. Bei zehn zusätzlichen Bankomatbehebungen im Monat kommt die „Konto Box Small“ so auf fast 106 Euro im Jahr, bei 15 Abhebungen sind es 129 Euro.

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