Supermarktchef veruntreute Geld für seine Katze

Mindestens 20.000 Euro hat ein ehemaliger Supermarktfilialleiter aus dem Tresor seiner Zweigstelle entnommen, um seine Katze versorgen zu können. Der 35-jährige Wiener wurde wegen Veruntreuung und Betrugs verurteilt.

„Es ist eine Rassekatze. Ich hab über 1.200 Euro für eine Operation bezahlen müssen“, verriet er dem Richter am Dienstag im Wiener Landesgericht für Strafsachen. Die Entnahmen, mit denen der Angeklagte auch die Raten seiner Lebensversicherung bezahlte, glich der Filialleiter aus, indem er mit angeblichen Retouren manipulierte oder reihenweise Eigenbruch von teuren Alkoholika vortäuschte.

Mitarbeiter bei Abrechnung betrogen

Vorwiegend ließ er - wenn auch nur auf dem Papier - Champagner- und Whiskeyflaschen zu Bruch gehen bzw. hielt seine Mitarbeiter dazu an. Auf Kosten von einigen von ihnen verschaffte sich der 35-Jährige obendrein ein „Körberlgeld“, wie sich der Richter ausdrückte. Bei einigen Kassierinnen führte er die Kassastandabrechnung an deren Stelle durch und unterstellte diesen dann Fehlbeträge, für welche die Betroffenen aus der eigenen Tasche aufkommen mussten.

In Wahrheit hatte sich der Filialleiter beim Geldzählen selbst bedient und ein paar Banknoten eingesteckt. Einer Angestellten nahm der Angeklagte auf diese Weise insgesamt 1.200 Euro, einer weiteren 200 Euro ab. Besonders perfide verfuhr der 35-Jährige mit einem Lehrling, der bereits im zweiten Lehrjahr Dienst an der Kassa machen musste.

Regelmäßig fehlten dem Burschen größere Summen, die sich - was der Minderjährige nicht ahnte - sein Chef zugeeignet hatte. Die angeblichen Fehlbestände musste der Jugendliche von seiner Lehrlingsentschädigung ausgleichen, sodass ihm einmal von seinem monatlichen Einkommen gar nichts mehr übrigblieb.

Lehrling bekommt Geld zurück

Dass Lehrlinge kraft Gesetzes gar nicht für Fehlbestände in der Kassa verantwortlich gemacht werden dürfen und auf ihre Lehrlingsentschädigung zum Zwecke der Kompensation explizit nicht zugegriffen werden darf, erfuhr der Bursch erst in der Berufsschule und nachdem sein Vater beim Betriebsrat interveniert hatte.

Der ehemalige Filialleiter - die Supermarktkette trennte sich im August 2016 von ihm, nachdem die inkriminierten Vorgänge aufgeflogen waren - wurde am Ende wegen Veruntreuung und Betrugs zu sechs Monaten auf Bewährung und Schadensgutmachung verurteilt. Dem Lehrling muss er somit die einst abgezogenen 500 Euro zurückzahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.