Keine Anklage nach Parlamentsbrand

Nach dem Brand auf dem Dach des Parlaments Anfang November hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Verletzt wurde bei dem Brand niemand, der Sachschaden wurde auf rund 60.000 Euro geschätzt.

„Es war laut Sachverständigem keine fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst feststellbar. Der Tatbestand nach Paragraph 170 Strafgesetzbuch nicht erfüllt. Das Verfahren wurde eingestellt“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nina Bussek, gegenüber wien.ORF.at. Geführt worden war das Verfahren gegen unbekannt.

Rund 60.000 Euro Schaden entstanden

Das Feuer am Dach des Parlaments war am 4. November in der Früh entdeckt worden - mehr dazu in Kühlturm auf Parlament ausgebrannt. In einer beheizten Ablaufwanne hatten abgelegte Gegenstände Feuer gefangen und einen Kühlturm in Brand gesteckt.

Die abgelegten Gegenstände waren zuvor bei Wartungsarbeiten am Dach des Parlaments zwischengelagert worden. Die Polizei hatte in Folge auch die Bauarbeiter befragt - mehr dazu in Parlament: Brandursache geklärt. Die zwei Kühltürme auf dem Dach wurden 2006 gemeinsam mit zwei Kältemaschinen im Keller installiert.

Verletzte gab es bei dem Brand nicht, der Sachschaden wurde auf rund 60.000 Euro geschätzt. Laufend gingen bei der Feuerwehr Anrufe von Passanten ein, die den Rauch entdeckt hatten. 70 Feuerwehrleute und 17 Fahrzeuge waren im Einsatz. Eine Stunde nach der ersten Alarmierung war der Brand gegen 7.40 Uhr gelöscht.

Hubert Kickinger, wien.ORF.at