„Bim“-Dieb muss vor Gericht

Jener Mann, der im Jänner eine Straßenbahn der Linie 60 „gestohlen“ haben soll, muss im März vor Gericht. Dem ehemaligen Mitarbeiter der Wiener Linien drohen bis zu zwei Jahre Haft.

„Es wurde Strafantrag wegen unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen eingebracht“, bestätigte Nina Bussek, die Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft, gegenüber „Wien heute“. Der Mann muss sich am 6. März vor Gericht verantworten. Die Strafe nach Paragraf 136 Strafgesetzbuch (StGB), Absatz zwei, beträgt bis zu zwei Jahre Haft.

Mann fuhr zwei Stationen weit

Den „Diebstahl“ der Bim verübte der Mann am 21. Jänner in Liesing. Als er gesehen habe, dass der Fahrer der Straßenbahn in der Station Rodaun aufs Klo gegangen war, sei er einfach losgefahren, sagte der Mann bei der Einvernahme - mehr dazu in Unbekannter stiehlt Straßenbahn.

Bim 60 Rodaun

ORF

Wiener Linien schalteten den Strom ab und stoppten die Fahrt

Der 36-Jährige kam mit der Garnitur der Linie 60 zwei Stationen weit, ehe die Wiener Linien den Strom abdrehten und die „Bim“ so stoppten. „Bei den Haltestellen hat er noch die Durchsage gemacht, dass niemand in den Zug einstellen soll, dass es eine Sonderfahrt ist“, berichtete eine Polizeisprecherin aus der Einvernahme.

Als der „echte“ Straßenbahnlenker nach seiner kurzen Pause zurückkehrte, war sein Zug weg, obwohl er ihn abgesperrt hatte. Woher der Ex-Mitarbeiter der Wiener Linien den Schlüssel gehabt hat, blieb vorerst unklar. Er wurde ihm jedenfalls abgenommen. Der bisher unbescholtene Mann war auf freiem Fuß angezeigt worden.

Ex-Mitarbeiter als Täter gefasst

Der Mann „hat bereits vor mehreren Jahren das Unternehmen verlassen müssen“, sagte Wiener-Linien-Sprecher Daniel Amann. Zuvor war er als Straßenbahnfahrer tätig gewesen, bei seinem Abgang aus dem Unternehmen habe er jedenfalls seinen Aktivierungsschlüssel retourniert.

Durch eine gute Personenbeschreibung kam die Polizei dem Mann auf die Spur - mehr dazu in „Bim“-Dieb war Straßenbahnfahrer. Aus Rache habe er nicht gehandelt, ein wirkliches Motiv konnte der Beschuldigte den Ermittlern nicht nennen. In der Einvernahme gab er vielmehr an, „nicht nachgedacht zu haben“.

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