Übergabehaft für Firtasch beantragt

Die Staatsanwaltschaft hat Übergabehaft für Dimitri Firtasch beantragt. Der ukrainische Oligarch war in Wien auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls verhaftet worden. Justizminister Brandstetter lässt eine Auslieferung noch offen.

Das Landesgericht soll am Donnerstag entscheiden, ob Firtasch wegen flucht- und tatbegehungsgefahr in Übergabehaft genommen wird oder nicht. Die Entscheidung muss bis spätestens 21.35 Uhr am Donnerstag vorliegen, da läuft die 48-Stunden-Frist seit der Einlieferung von Firtasch am Dienstagabend in die Justizanstalt Josefstadt ab.

Firtasch war am Dienstag aufgrund eines europäischen Haftbefehls aus Spanien festgenommen worden. In Spanien wird dem ukrainischen Oligarchen Geldwäsche vorgeworfen. Parallel dazu gibt es bereits seit 2014 auch ein Auslieferungsansuchen der USA, welches das Oberlandesgericht Wien (OLG) am Dienstag für zulässig erklärte - mehr dazu in Firtasch nach OLG-Beschluss verhaftet.

Firtasch

APA/photonews.at/Georges Schneider

Dimitri Firtasch am Dienstag im OLG Wien

Brandstetter lässt Entscheidung offen

Es gebe zur Auslieferung in die USA noch keine Entscheidung, erklärte Brandstetter Dienstagabend in der ZIB2. Kompliziert werde die Sachlage durch die Überlagerung des US-Auslieferungsbegehrens durch den von Spanien ausgestellten Europäischen Haftbefehl. Es müsse nun ein Richter prüfen, was an den Vorwürfen aus Spanien zutreffe, sagte der Minister. Am Schluss der Prüfung werde man entscheiden, welchem Begehren stattgegeben werden könne. Wie die Entscheidung ausfallen werde, könne man jetzt noch nicht sagen.

Studiogespräch Justizminister Brandstetter

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) unter anderem zur Causa Firtasch (ab 6:31) in der ZIB2.

Firtasch-Anwalt will Entscheidung bekämpfen

Der Anwalt von Firtasch in Wien, Dieter Böhmdorfer, kündigte an, die Entscheidung des OLG von Dienstag die Auslieferung betreffend zu bekämpfen: „Die (...) Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien mit der die erstinstanzliche Entscheidung, die Auslieferung von Herrn Firtasch abzulehnen, aufgehoben wurde, ist überraschend.“ Böhmdorfer will „die erforderlichen Schritte setzen, diese Entscheidung zu bekämpfen – sowohl in Österreich vor den dazu berufenen Gerichten, wie auch in Europa vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“.

Den Zeitpunkt der Verhaftung unmittelbar nach der Entscheidung des OLG wollte Böhmdorfer nicht kommentieren. Auch zur Verdachtslage des spanischen Haftbefehls wollte er sich Dienstagabend nicht äußern, die „zum jetzigen Zeitpunkt nicht vollständig bekanntgemacht“ war. Böhmdorfer betonte, dass Firtasch alle Anschuldigungen von sich weise und gab sich überzeugt, dass sich dessen Unschuld erweisen werde.