Acht Haftstrafen nach Vergewaltigung

Im Prozess gegen neun Männer, die zu Silvester eine Frau vergewaltigt haben sollen, sind die Urteile gefällt worden. Acht Angeklagte wurden nicht rechtskräftig zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, einer im Zweifel freigesprochen.

Mit Haftstrafen von neun bis 13 Jahren sowie einem Freispruch im Zweifel ist der Prozess gegen neun Iraker zu Ende gegangen. Sie sollen in der Nacht auf den 1. Jänner 2016 eine junge Frau in Wien vergewaltigt haben. Alle im Straflandesgericht gefällten Urteile sind nicht rechtskräftig. Die acht sichtlich schockierten Verurteilten meldeten sofort Nichtigkeit und Berufung an. Auch der Freispruch für den ältesten Beschuldigten ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.

Bei Vergewaltigung ist eine Höchststrafe von 15 Jahren möglich, wenn die Tat eine schwere Körperverletzung zur Folge hat oder das Opfer längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt wird. All diese Umstände sah das Schöffengericht als gegeben an. In ihrer kurz gehaltenen Urteilsbegründung fand die Richterin kaum Milderungsgründe: Bei allen den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, doch nur zwei Angeklagte hätten zur Wahrheitsfindung beigetragen und nur einer ein volles Geständnis abgelegt.

Ein 22-Jähriger bekam mit neun Jahren die geringste Strafe. Jener Mann, der als einziger ein reumütiges Geständnis abgelegt hatte, muss ein Jahr länger hinter Gitter. Er ist 27 Jahre alt.

Gruppenvergewaltigung Silvester

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Die Angeklagten

Staatsanwältin: „Absoluter Alptraum“

Die Staatsanwältin hatte vor der Urteilsfindung noch ein ungewöhnlich emotionales Schlussplädoyer gehalten. Sie sprach von einem „absoluten Alptraum“. Das Opfer sei in wehrlosem Zustand aufgegabelt worden, in einer fremden Wohnung halbwegs zu sich gekommen und habe eine zweistündige Qual über sich ergehen lassen müssen. „Es ist erschütternd, dass nur einer der neun Angeklagten einen Funken Reue gezeigt hat.“ Im Gegenteil, sie hätten die junge Frau mit ihren Aussagen noch verhöhnt - mehr dazu in Vergewaltigung: Einige Schuldbekenntnisse.

Strafen an der Höchstgrenze gefordert

Fehringer kritisierte aber auch so manchen Rechtsbeistand. Die Argumentation, das alkoholisierte Opfer könnte „falsche Signale“ ausgesandt haben, wäre ein „Freibrief“. „Sollen wir Warnhinweise auf Flaschen anbringen: ‚Übermäßiger Konsum kann als Zustimmung zum Sex gewertet werden‘ ?“ Das Beweisverfahren habe die Schuld aller Angeklagter erbracht, meinte die Anklägerin und forderte empfindliche Freiheitsstrafen an der Höchstgrenze. Aus generalpräventiven Gründen müsse man ein deutliches Signal geben.

„Für das Opfer kann man nur hoffen, dass sie einmal wieder eine normale Beziehung zu einem Mann führen wird können“, sagte Fehringer. Bis dahin scheint es aber noch ein weiter Weg zu sein: „Ich habe an nichts mehr Freude“, zitierte die Privatbeteiligtenvertreterin ihre Mandantin. Die junge Frau leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung, die ihr ganzes Leben durchdringt. Die Angeklagten hätten sie nur als ein Stück Fleisch, als ein Sexobjekt gesehen und behandelt.

Verteidiger: „Menschenwürde mit Füßen getreten“

Zwei Rechtsanwälte kamen in ihren Plädoyers wieder auf die angeblichen „sexuellen Signale“ zurück. Bis auf einen Anwalt forderten sie für ihre Mandanten Freisprüche oder zumindest milde Strafen, indem sie deren Tatbeteiligung, sofern diese überhaupt in irgend einer Form zugestanden wurde, als geringer als jene ihrer Mitangeklagten darstellten.

Lediglich der Vertreter des einzigen voll geständigen Angeklagten schlug einen anderen Ton an: „Ich sehe meine Aufgabe als Verteidiger nicht darin, das Geschehen zu verharmlosen oder zu bagatellisieren.“ Es sei eine „Schweinerei“, und die Würde eines Menschen sei mit Füßen getreten worden. Sein Mandant sei „voll dabei gewesen“, habe sich aber einen Rest von Menschlichkeit bewahrt und die Frau zur Busstation gebracht, sonst wäre sie vielleicht auf der Straße erfroren.

Abschiebung der Iraker offen

Mit einer Ausnahme leugneten die irakischen Flüchtlinge die ihnen angelastete Straftat. Einige räumten ein, mit der 28-Jährigen Sex gehabt zu haben - die Initiative sei aber von der Frau ausgegangen. Einer bestritt, überhaupt in der Wohnung gewesen zu sein. Der Älteste von ihnen sagte, er habe geschlafen, in der Früh die Frau wahrgenommen und ihr lediglich beim Aufstehen geholfen. Das wurde ihm im Zweifel geglaubt.

Ob die neun Iraker nach Verbüßung ihrer Strafen abgeschoben werden bzw. können, steht nicht fest. „Ein rechtskräftiges Urteil bleibt abzuwarten“, stellte Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums, fest. Die Zusammenarbeit mit der irakischen Botschaft sei nicht optimal. „Bei einer Rückführung ist die Herausforderung nicht die Ausreise, sondern die Einreise, wofür man die Kooperation des betreffenden Landes benötigt.“