RH: Wien verkaufte Grundstücke zu billig

„Leistbares Wohnen als oberste Prämisse“: Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) nimmt Kritik des Rechnungshofs (RH) zur Kenntnis, wonach Grundstücke nicht immer zum Bestpreis verkauft worden sind. Er will aber daran festhalten.

Ludwig betonte, jeden Bericht des Rechnungshofes und auch die Empfehlungen „sehr, sehr ernst“ zu nehmen. Er unterstrich aber auch die klare Position Wiens im grundsätzlichen Management der Liegenschaften: „Die oberste Prämisse gilt immer dem Grundsatz, leistbares Wohnen sicherzustellen. Daher: Ja, wir fördern den sozialen Wohnbau! Wir fördern leistbares Wohnen auch durch die Bereitstellung von Liegenschaften zu günstigeren Konditionen“, so Ludwig.

Den Empfehlungen des Rechnungshofs im sozialen Wohnbau nicht zu folgen empfahl auch der Obmann der Gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV), Karl Wurm. Es wäre fatal für den geförderten Wohnbau, wenn die Stadt bei Verkäufen immer die höchst möglichen Preise erzielen würde, die Errichtung geförderter Wohnungen auf Grundstücken der Stadt „nicht mehr möglich“. „Es hätte auch auf das allgemeine Preisniveau eine Auswirkung“, zeigte sich Wurm überzeugt. Nicht Grund, sondern auch Wohnungen würden dann teurer werden.

RH: „Einnahmenpotenzial nicht ausgeschöpft“

Der Grundtenor des Berichts ist, dass die Stadt Wien beim Verkauf von Liegenschaften und bei der Einräumung von Baurechten ihr Einnahmenpotenzial nicht ausgeschöpft habe. So verkaufte sie laut Bericht zwei Liegenschaften an gemeinnützige Bauvereinigungen für Zwecke des sozialen Wohnbaus um bis zu 40 Prozent unter den Verkehrswerten. Das stellte eine nicht ausgewiesene Wohnbauförderung von rund zwei Millionen Euro dar.

Stadt soll Grundstücke zu billig verkauft haben

Bis zu 32 Millionen Euro seien der Stadt jährlich entgangen, weil sie Grundstück zu billig verkauft habe, so die Kritik des Rechnungshofs.

Vier gemeinnützigen Bauvereinigungen räumte die Stadt Wien 80 Jahre lang Baurechte nahezu unentgeltlich ein. Dadurch entgingen ihr jährlich bis zu 9,36 Mio. bei Einzelbaurechten und bis zu 23,08 Mio. bei Baurechten für gemeinnützige Bauvereinigungen. Für ganzjähriges Wohnen gewidmete Kleingartenliegenschaften verkaufte die Stadt um bis zu 45 Prozent unter dem Verkehrswert. Aufgrund des begünstigten Verkaufs erzielte die Stadt Wien zwischen 2005 und 2014 unter der Annahme einer durchschnittlichen Kaufpreisermäßigung von 25 Prozent bis zu 37 Mio. weniger.

Nur 67 von 3.400 Verkäufen öffentlich

Außerdem geht aus dem RH-Bericht hervor, dass die Stadt in den Jahren 2005 bis 2014 von 3.400 Liegenschaftsverkäufen nur 67 in öffentlichen Bietverfahren durchgeführt hat. Die Verfahrensgrundsätze der Europäischen Kommission wurden in sämtlichen in diesem Zeitraum durchgeführten öffentlichen Bietverfahren nicht eingehalten.

Bis zur Festlegung der Immobilienstrategie der Stadt im Jahr 2014 waren keine systematischen Ziele und Vorgaben zum Liegenschaftsmanagement Wiens vorhanden. Durch die Immobilienstrategie veränderten sich die Rahmenbedingungen zum Positiven, weil diese einen gesamthaften Überblick und transparente Entscheidungsgrundlagen ermöglicht. Die Umsetzung der Immobilienstrategie sollte daher beschleunigt werden, empfiehlt der Rechnungshof.

Ludwig-Rücktritt und Bieterverfahren

Der RH-Bericht zeige, dass das undurchsichtige System Faymann/Ludwig die Wiener Steuerzahler in Millionenhöhe schädigt, so NEOS Wien Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger. Michael Ludwig solle zurücktreten: "Der Wohnbaustadtrat argumentiert zwar, dass durch die niedrigen Preise billiger gebaut werden kann, doch in Wirklichkeit verscherbelt er öffentliches Eigentum ohne entsprechenden Gewinn. Es überrasche nicht, dass fast immer SPÖ-nahe Bauträger davon profitieren. Diese Intransparenz unter dem Deckmäntelchen des leistbaren Wohnbaus müsse endlich ein Ende haben.

Der Rechnungshofbericht zeige sehr eindeutig, in welcher Art und Weise das Wiener Vermögen auf dem Rücken der Steuerzahler verscherbelt wird. Diese Praxis hat System und zieht sich durch wie ein roter Faden“, so ÖVP Wien Klubobmann Manfred Juraczka. Diese bedenklichen Entwicklungen zeigetn, dass Liegenschaftsverkäufe in Hinkunft nicht mehr ohne Bieterverfahren durchgeführt werden dürfen. Größtmögliche Transparenz sei nötig, um das Erlöspotential im Sinne der Steuerzahler bestmöglich auszuschöpfen.

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