Diversion für 16-jährigen Laser-Blender

Aus Langeweile hatte ein 16-Jähriger im vergangenen Dezember einen Polizeihubschrauber mit einem Laserpointer anvisiert und dabei die Piloten geblendet. Jetzt musste er sich dafür in Wien vor einem Gericht verantworten.

Eine Anklage wegen vorsätzlicher Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt aufgrund von Laserblendung kommt nicht häufig vor, weil man die Täter meist nicht erwischt, sagte Schöffensenatsvorsitzende Alexandra Skrdla. Den 16-Jährigen hatte die Polizei jedoch rasch ausgeforscht, weil die Wärmebildkamera am Hubschrauber den Verursacher schnell ausfindig gemacht hatte.

Dem Jugendlichen drohten bis zu zehn Jahre Haft. Ihm wurde aber eine Diversion vorgeschlagen, die 100 Stunden gemeinnützige Arbeit vorsieht. Er nahm das Angebot an. Das Verfahren wurde auf unbestimmte Zeit unterbrochen. Wenn die Stunden absolviert sind, wird das Verfahren eingestellt.

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Wärmebildkamera zeigte Herkunft des Lasers

Der Polizeihubschrauber war bei einer Fahndung nach Einbrechern in Döbling im Einsatz. Diese waren in das Haus von Ex-Bundeskanzler Franz Vranitzky eingestiegen. Der Pilot und der Co-Pilot des Hubschraubers, die mit Lichtverstärkerbrillen ausgerüstet waren, bemerkten plötzlich einen grünen Blitz und konnten danach für einige Sekunden nichts mehr sehen. „Wir haben sofort den Autopiloten aktiviert, um in dieser Höhe die Kontrolle zu behalten, und sind dann abgedreht“, berichtete der Co-Pilot.

„Im ersten Moment sieht man nichts, weder die Umgebung, noch die Instrumente“, meinte sein Kollege. Nachdem der Jugendliche den Helikopter drei Mal mit dem Laserpointer anvisiert hatte, konnten die Piloten den Bereich nicht mehr anfliegen. Die Einbrecher waren somit über alle Berge.

Nur kurze Zeit später klopfte die Polizei an die Wohnungstür des 16-Jährigen. Auf jedem Polizeihubschrauber ist neben den Piloten ein dritter Mann an Bord, ein Operator, der die Wärmebildkamera bedient. Der hatte hat die Herkunft der Blendung ausmachen können - mehr dazu in Polizeihubschrauber mit Laserpointer geblendet.

Angeklagter: „Es war eine Riesendummheit“

Der Jugendliche hatte in der Wohnung in Döbling ferngesehen, als er Polizeisirenen und die Fluggeräusche des Hubschraubers wahrnahm. Er nahm den Laserpointer zur Hand, den er im Sommer in der Türkei in einem Souvenirgeschäft erworben hatte, und zielte auf den Helikopter. „Ich hab von unten drauf gezielt“, sagte der Bursche. „Es war eine Riesendummheit von mir.“ Er habe nicht gedacht, dass er damit so viel Schaden anrichten könnte.

Die Warnhinweise auf der Verpackung habe er sich nicht angesehen. „Hätten Sie mit dem Laserpointer ins Auge gezielt“, fragte Skrdla. „Nein“, meinte der Angeklagte. Das sei ja gefährlich.