Frau warf Bierflaschen aus Fenster: Urteil

Weil sie immer wieder leere Bierflaschen aus dem Fenster geworfen hat, ist eine 72-jährige Pensionistin am Dienstag im Landesgericht verurteilt worden. Sie hatte dabei fast ein Kind getroffen.

Die Angeklagte wurde wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und Sachbeschädigung zu sieben Monate bedingter Haft verurteilt. Nach Rücksprache mit ihrem Rechtsbeistand nahm die Frau die Strafe an. Das Urteil ist rechtskräftig.

„Der Bub hätte tot sein können“

Die bisher Unbescholtene erklärte in der Verhandlung, sie habe aus Angst gehandelt, ihr Lebensgefährte könnte von ihrem Alkoholkonsum erfahren. Die Wohnung am Alsergrund, in der die Frau seit 42 Jahren lebt, liegt im fünften Stock. Zwischen Oktober 2015 und Juli 2016 wurden sechs darunter geparkte Fahrzeuge in Folge von Flaschenwürfen beschädigt, darunter der Pkw einer am Landesgericht tätigen Strafrichterin.

Eine weitere Flasche hätte beinahe einen kleinen Buben getroffen - sie zerschellte einen Meter neben dem Kind am Gehsteig. „Der Bub hätte tot sein können“, gab die Richterin zu bedenken. „Schrecklich. Wahnsinn. Ich sehe es ein, es ist verrückt“, meinte die 72-Jährige.

Die Angeklagte war umfassend geständig. Ihr Verteidiger schlug eine diversionelle Erledigung vor, um seiner Mandantin eine erstmalige Verurteilung zu ersparen. „Eine Flasche nach der anderen aus dem Fenster rauspfeffern, da wär’ eine Diversion das falsche Signal“, meinte die Richterin allerdings.