340.000 Euro abgezweigt: Zwei Jahre Haft

Zu zwei Jahren Haft, davon drei Monate unbedingt, ist eine Wiener Anwaltssekretärin am Landesgericht verurteilt worden. Die Frau soll 340.000 Euro und Schmuck abgezweigt haben, weil sie ihrem Ex-Freund „imponieren“ wollte.

Die Angeklagte legte ein Geständnis ab, bestritt aber die Schadenshöhe. Mehr als eine Viertelmillion habe sie ganz sicher nicht eingesteckt. Die Hälfte des Schmucks wurde bei einer Hausdurchsuchung in ihrer Wohnung sichergestellt. Den Rest habe sie einschmelzen lassen und zu Geld gemacht.

Die junge Frau hatte 2011 in der großen Wirtschaftskanzlei zu arbeiten begonnen. Im April 2014 begann sie, manipulierte Erlagscheine auszufüllen, die sie sich von ihrem unmittelbaren Vorgesetzten unterschreiben ließ. Im Betreff und als Empfänger setzte sie glaubwürdige Daten ein, etwa „Pauschalgebühren“ und „Verwaltungsgericht Wien“ - dass sie bei IBAN und BIC ihre eigenen Bankdaten angab und die Beträge dann bei ihr landeten, fiel bis März 2016 nicht auf.

Technische Geräte und Urlaube für Freunde

Die Beschuldigte verwies darauf, dass zu Beginn ihrer Machenschaften unter der Trennung von ihrem Freund gelitten hätte. Zur Kompensation habe sie sich bei ihren Freunden und Bekannten gut stellen wollen. Mit dem erschlichenen Geld habe sie diesen technische Geräte und Urlaube spendiert.

Die Angeklagte wurde zu zwei Jahren Haft, davon drei Monate unbedingt, verurteilt. Aufgrund des hohen Schadens habe man einen Teil der Strafe unbedingt aussprechen müssen, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Zugleich verwies er auf die Möglichkeit einer Fußfessel, mit der die junge Frau ihren neuen Job weiter ausüben kann.

Sollte die Frau den Schaden in Kürze zur Gänze wieder gutmachen, könnte sie zudem um eine Strafminderung ansuchen, so der Richter. Während die junge Frau die Strafe annahm, gab die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab, weshalb das Urteil vorerst nicht rechtskräftig ist.