Acht Monate unbedingt nach Erbschaftsstreit

Ein 53-jähriger Mann ist zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt verurteilt worden. Er hatte nach einem heftigen, jahrelang tobenden Erbschaftsstreit einen 65 Jahre alten Pensionisten niedergestochen.

Er hatte den Mann am 4. Oktober 2016 in Simmering mit einem Klappmesser attackiert, was die Geschworenen als absichtliche schwere Körperverletzung werteten. „Ich wollte ihm einen Denkzettel verpassen“, verantwortete sich der Mann vor Geschworenen im Landesgericht. Und weiter: „Wegen ihm habe ich seit drei Jahren keine Ruhe. Der Mann hat mir mein Leben versaut.“

Wohnung der besten Freundin war Streitgrund

Dabei war es gar nicht er selbst, der seit 2013 mit allen Mitteln um eine Wohnung gekämpft hatte. Seine beste Freundin hatte über zwei Jahrzehnte mit ihrer Lebensgefährtin in der Kaiser-Ebersdorfer-Straße gelebt. Als diese Anfang 2013 starb, wollte ihre Partnerin in der Wohnung bleiben, die allerdings den Geschwistern der Verstorbenen zugesprochen wurde.

Ein Testament, das die hinterbliebene Ex-Lebensgefährtin vorlegte, um ihren Anspruch auf die Wohnung zu legitimieren, stellte sich in einem erbittert geführten Zivilverfahren als nachträglich hergestellt heraus. Im Oktober 2015 lag ein rechtskräftiges Urteil vor, dem zufolge die Frau die Wohnung räumen hätte müssen, was sie und ihr bester Freund aber offensichtlich nicht wahrhaben wollten.

Zufällige Begegnung führte zu Attacke

Anfang Oktober habe ihn schließlich seine Freundin völlig aufgelöst angerufen, weil sie nicht mehr in die Wohnung konnte. Die Schlösser waren ausgetauscht worden. Als der 53-Jährige herbeieilte, traf er vor dem Wohnhaus zufällig mit dem 65-Jährigen zusammen.

Der um zwölf Jahre jüngere Angeklagte hatte plötzlich ein Messer in der Hand und versetzte dem Widersacher seiner Freundin wortlos zwei Stiche in die Brust, einen in die Schulter und einen tiefen Schnitt im Gesicht. Der 65-Jährige flüchtete in sein Auto und konnte entkommen. „Jetzt bist du hin, jetzt wirst verbluten!“, bekam er laut Anklage vom Angreifer zu hören.

Urteil bereits rechtskräftig

Das Gutachten des Gerichtsmediziners sah jedoch keine Lebensbedrohlichkeit und entkräftete damit den von der Staatsanwaltschaft angenommenen Tötungsvorsatz. Er habe das Opfer nicht umbringen wollen, versicherte der Angeklagte immer wieder. Er sei „aufgebracht“ gewesen.

Am Ende verwarfen die Geschworenen einstimmig die auf versuchten Mord lautende Anklage und nahmen absichtliche schwere Körperverletzung an. Bei der Strafbemessung wurden die bisherige Unbescholtenheit des Mannes sowie seine zum Tathergang geständige Verantwortung mildernd berücksichtigt. Dem Opfer wurde ein Schmerzengeld von 3.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.