Trafiken verkauften Zigaretten an Kinder

Der Rechnungshof hat zahlreiche Mängel bei der Tabakmonopolverwaltung aufgelistet. Unter anderem liege der Jugendschutz im Argen. Unter 16-Jährige könnten Zigaretten kaufen. Die Verwaltung weist die Kritik zurück.

Jugendliche unter 16 Jahren versuchten in einer ersten Welle in Wien in 46 Trafiken, Zigaretten oder Zigarren zu kaufen. In 44 gelang ihnen das auch. Bei einer zweiten Welle gelang es immerhin nochmals in elf Trafiken.

Die Jugendlichen wurden im Auftrag der Tabak-Monopolverwaltung, einer zum Finanzministerium gehörenden Gesellschaft, losgeschickt. Die ertappten Trafikbesitzer mussten Strafe zahlen und die Kosten für die Detektive übernehmen. Für andere Bundesländer wurden seither keine Überprüfungen veranlasst. Die Monopolverwaltung meldete aber, dass in Graz, Linz, Innsbruck und St. Pölten die Verbote im Sommer 2016 zu zwei Dritteln eingehalten worden seien.

Tabak-Monopolverwaltung kontert Rechnungshof

In Punkto Jugendschutz sei seit den angesprochenen Prüfungen etliches an neuen Strategien und Konzepten umgesetzt worden, hält die Tabakmonopolverwaltung dem Rechnungshof entgegen. So sei etwa im November 2016 ein „Jugendschutzkonzept“ der Tabakbranche mit Trafikanten bzw. Wirtschaftskammer festgeschrieben worden - mehr dazu in Ausweiskontrollen in Trafiken ab 2017.

Der Kritik an freihändiger Vergabe von Trafiken hielt die Monopolverwaltung das Ziel entgegen, freiwerdende Trafiken möglichst mit Menschen mit Behinderung zu besetzen. Dem sei man 2015 und 2016 zu hundert Prozent nachgekommen. Weil es aber zu wenig behinderte Bewerber gebe, kamen in der Vergangenheit eben auch Nicht-Behinderte

Den Vorwurf, den Trafikanten würden zu hohe Entgelte verrechnet, wies die Monopolverwaltung ebenfalls zurück. Die Rechnungslegung der Monopolverwaltung an die Trafikanten werde jedes Jahr mehrfach geprüft und es habe noch nie Anlass zu Kritik gegeben, auch nicht vom Rechnungshof.

Rechnungshof fordert mehr Jugendschutz

Der Rechnungshof empfahl, den Jugendschutz stärker zu kontrollieren. Wörtlich schrieben die Prüfer: „Das in Ausarbeitung befindliche Konzept zur Verbesserung der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen durch Tabaktrafiken wäre ehestmöglich fertigzustellen und die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen durch Tabaktrafiken wäre verstärkt zu kontrollieren.“

Auch Kritik an Organisation und Struktur

Die Monopolverwaltung sei auch schlecht strukturiert und sollte sparsamer arbeiten, hieß es im Rechnungshofbericht. Auch das Finanzministerium als Eigentümervertreter habe keine klaren Ziele formuliert. Ein Geschäftsführer-Vertrag musste zwei Mal verlängert werden, weil die Nachfolge zu spät ausgeschrieben wurde. Der neue Geschäftsführer bekam dann aber viel höhere Bezüge - bei gleichbleibenden Aufgaben.

Die Trafikanten mussten laufend zu hohe Entgelte zahlen, obwohl die Monopolverwaltung per Gesetz kostendeckend arbeiten soll und keine Gewinnausschüttung an den Eigentümer, den Bund, vornehmen sollte. Kritisiert wurde außerdem, dass Trafiken nur in Ausnahmefällen öffentlich ausgeschrieben werden, sie gehen oft an Angehörige. Und, so schreiben die Prüfer: Es sei nicht klar, ob die Tabak-Monopolverwaltung die Nahversorgung mit Tabakwaren ausreichend garantiert.

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