Gefängnis-Krankentransport ohne Schutz

Wenn ein Häftling zum Arzt muss, wird er im Rettungsauto gebracht. Normalerweise sind zwei Rettungssanitäter mit im Auto und mindestens ein Justizwachebeamter. Es gibt aber auch Fälle, in denen kein Beamter zum Schutz mitfährt.

Ob die Begleitung eines Beamten oder einer Beamtin der Justizwache notwendig ist, entscheidet die jeweilige Justizanstalt. „Im Großteil aller Krankentransporte fährt eine Begleitung mit“, sagt Rudolf Jocher von der Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im Justizministerium. Vor allem Strafgefangene, bei denen Fluchtgefahr besteht, werden in jedem Fall begleitet. Bei sogenannten Freigängern fahren Krankentransporte aber auch ohne Bewachung von Seiten der Justizanstalt.

Justizanstalt Josefstadt

ORF.at/Patrick Wally

Gelockerte Regelungen

Diesen Strafgefangenen im gelockerten Vollzug werden regelmäßig Ausgänge gewährt. Sie dürfen beispielsweise ohne Bewachung in die Arbeit gehen oder an Familienfeiern teilnehmen um ihre persönlichen Bindungen aufrecht zu erhalten. Dieses Modell sei enorm wichtig für die Resozialisierung und Reintegration von Strafgefangenen in die Gesellschaft, so Jocher.

Ob das für alle Beteiligten während eines Krankentransportes sicher ist, entscheidet die Anstaltsleitung als Vollzugsbehörde. Diese bestimmt wie viele Begleitpersonen der Justizanstalt mitkommen, wenn beispielsweise Fluchtgefahr besteht.

Transport mit zwei Zivildienern

Maximal zwei Begleitpersonen können zusätzlich zum Patienten im hinteren Bereich eines Rettungsautos mitfahren, erklärt Alexander Tröbinger von Wiener Roten Kreuz. Normalerweise sind zwei Sanitäter mit dabei, es kann aber auch sein, dass zwei Zivildiener den Transport übernehmen, sagt Martina Vitek-Neumayer, Pressesprecherin des Samariterbundes.

Die Leitung der Justizanstalt entscheidet dann, ob der Häftling Handschellen tragen muss. Die Sanitäter können hier aber mitsprechen: Sie entscheiden, ob Handschellen die notwendige Versorgung des Patienten oder der Patientin beeinträchtigen, so Tröbinger.

Regelmäßige Einsätze in Wien

Das Wiener Rote Kreuz fuhr im vergangenen Jahr nur fünf solcher Krankentransporte aus dem Gefängnis, der Samariterbund holte insgesamt rund 20 Patienten aus der Justizanstalt Josefstadt ab. Diese beauftragt meistens das Grüne Kreuz. Es wird aber generell versucht, die Notwendigkeit solcher Transporte niedrig zu halten. In der Justizanstalt Josefstadt ist täglich ein Allgemeinmediziner vor Ort, tageweise behandeln auch Zahnärzte und andere Fachärzte und Fachärztinnen die Häftlinge in der Justizanstalt, erklärt Jocher vom Justizministerium.