Versuchter Mord: 15 Jahre Haft

Wegen versuchten Mordes ist am Montag ein 23-jähriger Mann in Wien zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte seine Ex-Freundin mit einem Stanley-Messer traktiert. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die Geschworenen befanden den algerischen Asylwerber mit 5:3 Stimmen für schuldig. Bei der Strafbemessung wurde die Verunstaltung des Opfers als besonderer Erschwerungsgrund gewertet. Der Täter hatte der mittlerweile 30 Jahre alten Frau eine tiefe und lange Schnittwunde im Gesicht zugefügt. Die gebürtige Rumänin bekam vom Gericht (Vorsitz: Eva Brandstetter) knapp 37.000 Euro an Krankenhauskosten, Schmerzengeld und Verdienstentgang zugesprochen.

Angeklagter vor Gericht

APA/Herbert Neubauer

Die Tat ereignete sich im August des Vorjahres

Angeklagter behauptet Gedächtnisverlust

Der 23-Jährige versicherte, er könne sich „an den Vorfall“ nicht mehr erinnern: „Ich habe zu der Zeit sehr viel Kokain genommen. Ich wusste nicht, was ich tue.“ Der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer stellte dazu fest, ein drogenbedingter vollständiger Gedächtnisverlust sei „nicht ganz auszuschließen, aber unwahrscheinlich“. Der Mann sei zum Tatzeitpunkt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht vollständig berauscht gewesen. Der Angeklagte weise zwar eine Persönlichkeitsstörung auf, sei aber „uneingeschränkt schuldfähig“.

Der Mann hält sich seinen Angaben zufolge seit dreieinhalb Jahren in Österreich auf. Die Tat ereignete sich am 12. August des Vorjahres. Wenige Tage davor hatte die Rumänin die Beziehung beendet. Der Algerier rief die Frau an und erklärte ihr in jammerndem Tonfall, er sei schlecht beisammen. Sie möge ihn doch noch einmal besuchen kommen. Die Ex-Freundin kam dieser Bitte nach. „Er hat mir leidgetan. Er hat am Telefon geweint“, erläuterte die mittlerweile 30-Jährige dem Gericht im Zeugenstand.

„Habe geglaubt, ich werde sterben“

Kurz vor Mitternacht war sie in der Flüchtlingsunterkunft, wo der Algerier sie sogleich in sein Zimmer zog und ihr ihren Angaben zufolge ankündigte: „Jetzt muss ich dich umbringen.“ Danach trat er laut Anklage auf die Frau ein, verpasste ihr Schläge, packte sie am Kopf und schnitt ihr die Haare ab. „Er hat versucht, mir die Haut mit den Haaren abzuschneiden. Ich habe geglaubt, ich werde sterben“, sagte die Zeugin.

Schließlich fügte der 23-Jährige ihr mit seinem Stanley-Messer noch tiefe Schnittwunden im Nackenbereich und im Gesicht zu. Die Frau habe sich mit Händen und Füßen gewehrt und sich nur deshalb retten können, bemerkte Staatsanwältin Christina Schnabl: „Es ist nur einem Zufall zu verdanken, dass das nicht tödlich geendet hat.“

Hausbewohner kam Frau zu Hilfe

„Ich habe eine unglaubliche Kraft entwickelt und ihm einen Tritt verpasst. Er ist aufs Bett gefallen“, schilderte die Zeugin, wie es ihr gelungen war, aus dem Zimmer und der Flüchtlings-WG zu gelangen. Ein anderer Hausbewohner hörte ihre Hilfeschreie, eilte der blutüberströmten Frau zu Hilfe, brachte sie in seine Wohnung und verständigte die Polizei.

Laut Gerichtsmediziner waren die Verletzungen schwer und mit einer mehr als 24 Tage andauernden Gesundheitsschädigung verbunden. Unmittelbar lebensbedrohliche Folgen hätten aber keine bestanden, schränkte der Sachverständige ein. Der Angeklagte dürfte die Tat bereuen. Zumindest hat er das seinem Opfer mehrfach versichert. Nach Angaben der Frau hat der 23-Jährige sie aus dem Gefängnis bisher fünf Mal angerufen und um Entschuldigung gebeten.

Hilfe für Gewalt-Opfer

Hilfe für Opfer von häuslicher Gewalt bietet in Wien zum Beispiel die Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie in Wien-Neubau (Neubaugasse 1/3). Geholfen wird hier kostenlos und vertraulich. Das Angebot umfasst neben Beratungen auch die Begleitung zur Polizei oder bei einem Gerichtsprozess. Die Interventionsstelle steht Opfern aller Nationalitäten offen, auch eine Betreuung in anderen Sprachen als Deutsch ist möglich - zum Beispiel Kroatisch, Russisch und Türkisch. Bei Bedarf können auch Dolmetscherinnen hinzugezogen werden.

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