Zwei Jahre Haft nach Prügelattacke in U-Bahn

Wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung bei einem Streit in der U-Bahn ist ein 31-jähriger Deutscher zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Richterspruch ist bereits rechtskräftig.

Ein 31-jähriger Deutscher ist am Montag vor Gericht gestanden, weil er einen U-Bahn-Fahrgast krankenhausreif geprügelt hat, der sich über die Schreierei des Angeklagten beschwert hatte. Dem Angeklagten wurde absichtliche schwere Körperverletzung vorgeworfen. Er brach dem 40-Jährigen u.a. die Nase und bohrte seinen Finger in den Augapfel, sodass der Mann eine Unterblutung der Bindehaut erlitt.

Finger ins Auge gebohrt

Der 31-Jährige kam in der Nacht auf den 5. November 2016 von seiner Geburtstagsfeier und wollte gegen 3.00 Uhr die U-Bahn von der Längenfeldgasse aus nach Hause nehmen. Wegen diverser Ursachen begann der Deutsche lauthals zu fluchen. Dabei stellte er sich vor den 40-Jährigen, der seelenruhig auf einer Bank saß, und schrie ihn an.

Der Wiener soll den 31-Jährigen mit den Worten „Kannst du bitte etwas leiser sein“ um Ruhe geben haben, woraufhin der Deutsche ihn zunächst bespuckte und dann sogleich mit Faustschlägen auf den 40-Jährigen losging. „Ich habe versucht, mich wegzudrehen“, doch plötzlich bohrte der Deutsche seinen Finger in das Auge seines Opfers.

Mann war vorbestraft

Der Wiener wusste sich nicht mehr anders zu helfen und biss dem 31-Jährigen kräftig in den Finger. Der Deutsche ließ von ihm kurzzeitig ab, prügelte jedoch gleich wieder mit Ellbogen auf den Mann ein. Erst die alarmierten Polizisten rissen den Rabiaten von seinem Opfer weg.

Er habe sich geärgert, sagte der Beschuldigte. Außerdem habe er „laut vor mich hingedacht“, erzählte er dem Schöffensenat. Wie der 40-Jährige ihn dann bat leise zu sein, „war das in einer Art und Weise, das kam nicht gut bei mir an.“ Da ihm der 40-Jährige extrem aggressiv vorkam, schlug ihm der 31-Jährige ins Gesicht. Richtig hingeschlagen habe er erst, als ihm der Mann in den Finger biss.

Der 31-Jährige ist wegen Körperverletzungen mehrfach vorbestraft. Bei seiner letzten Verurteilung wurde ihm die Absolvierung einer Anti-Aggressions-Therapie verordnet, die er jedoch nicht mehr antreten konnte, weil er neuerlich festgenommen wurde. Die offenen bedingten Vorverurteilungen wegen Körperverletzung wurden widerrufen, womit sich die Strafhaft um elf Monate verlängert.